Corona-Tests: Kostenübernahme durch den Arbeitgeber ist kein Arbeitslohn
Übernehmen Sie als Arbeitgeber die Kosten für Covid-19-Tests Ihrer Mitarbeiter, handelt es sich dabei um keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn. Das teilt das Bundesministerium der Finanzen in einem aktuellen Dokument „FAQ „Corona“ (Steuern)“ mit.