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Corona-Tests: Kostenübernahme durch den Arbeitgeber ist kein Arbeitslohn

Übernehmen Sie als Arbeitgeber die Kosten für Covid-19-Tests Ihrer Mitarbeiter, handelt es sich dabei um keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn. Das teilt das Bundesministerium der Finanzen in einem aktuellen Dokument „FAQ „Corona“ (Steuern)“ mit.
© Cunaplus_M.Faba

Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Schnelltests, PCR- oder Antikörper-Tests handelt. In dem Dokument heißt es vonseiten des Bundesministeriums, dass es nicht zu beanstanden sei, „von einem ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers auszugehen“. Gleiches gilt für das Bereitstellten von Atemschutzmasken (Wortlaut des Bundesministeriums für Finanzen) zur beruflichen Nutzung.

Das Dokument finden Sie hier.

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