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Corona-Krise: Eltern erhalten länger Kinderkrankengeld

Gesetzlich versicherte Eltern können in diesem Jahr wegen der Corona-Pandemie je 20 statt zehn Tage Kinderkrankengeld beantragen. Das hat der Bundestag kürzlich beschlossen. Alleinerziehende erhalten 40 statt 20 Tage pro Kind. Die Regelung, die der Bundesrat am Montag (18. Januar) in einer Sondersitzung zustimmte, tritt rückwirkend zum 5. Januar in Kraft.
© iStock: FamVeld

Kinderkrankengeld zahlt die Krankenkasse normalerweise, wenn Eltern wegen der Pflege eines kranken Kindes nicht arbeiten gehen können. Es beträgt 90 Prozent des Nettoverdienstes. Der Anspruch soll aber nicht nur gelten, wenn ein Kind krank ist, sondern auch, wenn ein Kind zu Hause betreut werden muss, weil Schulen oder Kitas pandemiebedingt geschlossen sind, die Präsenzpflicht in der Schule aufgehoben oder der Zugang zum Betreuungsangebot der Kita eingeschränkt wurde, heißt es in einer Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG). Und er gilt auch dann, wenn Eltern im Homeoffice arbeiten könnten. Für den Nachweis genügt eine Bescheinigung der jeweiligen Einrichtung.

Das Bundesministerium für Gesundheit hat ein FAQ zu Kinderkrankentagen und Kinderkrankengeld auf seiner Website veröffentlicht.

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