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G-BA leitet Beratungsverfahren zur Videotherapie ein

Das Plenum des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat gestern (15. Oktober 2020), einstimmig beschlossen, dass ein Beratungsverfahren zur Überprüfung der Heilmittel-Richtlinie und zahnärztlichen Heilmittel-Richtlinie zu Maßnahmen der Heilmitteltherapie als telemedizinische Leistung (Videotherapie) eingeleitet werden soll.
© iStock: Chainarong Prasertthai

Im Rahmen des Beratungsverfahrens soll nun geprüft werden, ob und in welchen Fällen gemäß HeilM-RL und HeilM-RL ZÄ durchführbare Heilmittelbehandlungen auch als telemedizinische Leistung (Videotherapie) erbracht werden können, so der G-BA.

Den Mitschnitt der 56. Sitzung des Gemeinsamen Bundesausschusses können Sie zeitnah abrufen unter: www.g-ba.de/service/livestream-mediathek/

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