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Rettungsschirm-Verordnung im Bundesanzeiger veröffentlicht

Es ist soweit! Erste Info zum Thema und Ankündigung Webcast.

Der Heilmittel-Rettungsschirm ist endlich Realität geworden. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat Ernst gemacht und eine Verordnung erlassen, die umfangreiche Einmalzahlungen für Heilmittelpraxen bedeutet und heute, am 5. Mai 2020 in Kraft tritt.

Ganz konkret erhalten alle zur Versorgung von GKV-Versicherten zugelassenen Praxen eine nicht zurückzuzahlende Einmalzahlung. Diese finanzielle Unterstützung wird in Höhe von 40 Prozent des GKV-Umsatzes des 4. Quartals 2019 bis zum 30. Juni gewährt. Die näheren Details zur Antragstellung regelt der GKV-Spitzenverband bis zum 15.05.2020. Die Anträge müssen zwischen 20.05. und 30.06.2020 gestellt werden. Zusätzlich wird es eine Hygienepauschale in Höhe von 1,50 Euro pro Verordnung geben, die im Zeitraum vom 05.05. bis zum 30.09.2020 abgerechnet werden kann.

Weitere Informationen und eine Einordnung des Themasgibt es im up_Nachrichten Webcast #21

Am Dienstag, 05.05.2020 – um 18:00 Uhr

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