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Corona: Videotherapie auch für Privatversicherte

Eine Videotherapie im Bereich der Heilmittel ist während der Coronakrise auch für Privatversicherte möglich. Das bestätigt der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV). Dazu müssen die Heilmittel ärztlich verordnet, medizinisch notwendig und einer telemedizinischen Anwendung zugänglich sein.
© iStock: Chainarong Prasertthai

Im Bereich der Physiotherapie könne beispielsweise die klassische krankengymnastische Behandlung als Videobehandlung durchgeführt werden, heißt es in einer PKV-Mitteilung. Auch bei der Ergotherapie und der Logopädie (mit Ausnahme der Schlucktherapie) sei eine Videobehandlung möglich. Es müsse aber gewährleistet sein, dass der Therapeut in Echtzeit permanent mit dem Patienten per Videostream verbunden ist – um Übungen vorzumachen, den Patienten anzuleiten oder zu korrigieren.

Die PKV weist darauf hin, dass die Vorgaben an den Datenschutz und die Datensicherheit sowie die vertrags- und haftungsrechtlichen Maßgaben einschließlich der zu beachtenden Qualitätsanforderungen an eine gewissenhafte Leistungserbringung erfüllt sein müssen.

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