Im Bereich der Physiotherapie könne beispielsweise die klassische krankengymnastische Behandlung als Videobehandlung durchgeführt werden, heißt es in einer PKV-Mitteilung. Auch bei der Ergotherapie und der Logopädie (mit Ausnahme der Schlucktherapie) sei eine Videobehandlung möglich. Es müsse aber gewährleistet sein, dass der Therapeut in Echtzeit permanent mit dem Patienten per Videostream verbunden ist – um Übungen vorzumachen, den Patienten anzuleiten oder zu korrigieren.
Die PKV weist darauf hin, dass die Vorgaben an den Datenschutz und die Datensicherheit sowie die vertrags- und haftungsrechtlichen Maßgaben einschließlich der zu beachtenden Qualitätsanforderungen an eine gewissenhafte Leistungserbringung erfüllt sein müssen.
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