Fachkräfteeinwanderungsgesetz seit 1. März in Kraft
Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz will die Bundesregierung den Zugang zum Arbeitsmarkt für Fachkräfte aus Drittstaaten erleichtern. Seit dem 1. März ist es nun in Kraft. Praxisinhaber, die ausländische Mitarbeiter einstellen wollen, können sich an den Arbeitgeberservice der örtlichen Agentur für Arbeit oder an die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit wenden. Weitere Infos bieten die Internetseiten www.make-it-in-germany.com und www.anerkennung-in-deutschland.de sowie der Leitfaden der Bundesregierung.