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Übersicht zum Schwerpunktthema Ausgabe 8 2019

Auswirkungen der bundeseinheitlichen Höchstpreise

So reagieren Sie auf Forderungen von Mitarbeitern, Patienten-Beschwerden und Unsicherheiten der Ärzte
© iStock: GaudiLab

Seit dem 1. Juli 2019 gelten neue, bundeseinheitliche Höchstpreise für Heilmittelleistungen. Für Praxisinhaber natürlich ein Grund zur Freude. Schließlich waren die Anpassungen längst überfällig. Mit der besseren Vergütung kommen aber auch gleichzeitig einige Herausforderungen auf Sie zu. Schließlich erwarten nun auch die angestellten Therapeuten, dass sich die gestiegenen Honorare möglichst bald auf ihrem Gehaltszettel bemerkbar machen. Die GKV-Patienten müssen bei Zuzahlungen tiefer in die Tasche greifen und auch für Beihilfe-Patienten wird sich der Eigenanteil erhöhen. Ob Privatpatienten mehr zahlen, hängt am Ende von deren Versicherung ab, aber Praxisinhaber sollten die Privatpreise auf jeden Fall entsprechend der neuen GKV-Preise anpassen. Wie Sie am besten mit den Forderungen Ihrer Therapeuten umgehen, was Sie in der Kommunikation mit Patienten beachten sollten und warum Sie auch den verordnenden Ärzten nun besondere Aufmerksamkeit widmen müssen, haben wir in diesem Themenschwerpunkt für Sie zusammengefasst.

Zum Themenschwerpunkt gehören folgende Artikel

© iStock: AndreyPopov

Bundeskabinett verschiebt Inkrafttreten der bundeseinheitlichen Heilmittelverträge

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Kommentar zu verschobenen Rahmenverträgen

© Fotolia, rangizzz

Bundeseinheitliche Höchstpreise: Verordnungsverhalten beobachten und Ängste nehmen

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Bundeseinheitliche Höchstpreise: Selbstbewusst neue Preise vertreten

© iStock: ashumskiy

Bundeseinheitliche Höchstpreise: Erwartungen der Angestellten lenken

© iStock: GaudiLab

Auswirkungen der bundeseinheitlichen Höchstpreise

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