Auswirkungen der bundeseinheitlichen Höchstpreise
Seit dem 1. Juli 2019 gelten neue, bundeseinheitliche Höchstpreise für Heilmittelleistungen. Für Praxisinhaber natürlich ein Grund zur Freude. Schließlich waren die Anpassungen längst überfällig. Mit der besseren Vergütung kommen aber auch gleichzeitig einige Herausforderungen auf Sie zu. Schließlich erwarten nun auch die angestellten Therapeuten, dass sich die gestiegenen Honorare möglichst bald auf ihrem Gehaltszettel bemerkbar machen. Die GKV-Patienten müssen bei Zuzahlungen tiefer in die Tasche greifen und auch für Beihilfe-Patienten wird sich der Eigenanteil erhöhen. Ob Privatpatienten mehr zahlen, hängt am Ende von deren Versicherung ab, aber Praxisinhaber sollten die Privatpreise auf jeden Fall entsprechend der neuen GKV-Preise anpassen. Wie Sie am besten mit den Forderungen Ihrer Therapeuten umgehen, was Sie in der Kommunikation mit Patienten beachten sollten und warum Sie auch den verordnenden Ärzten nun besondere Aufmerksamkeit widmen müssen, haben wir in diesem Themenschwerpunkt für Sie zusammengefasst.
Zum Themenschwerpunkt gehören folgende Artikel
Preisverhandlungen besser gestalten – Teil 1
- 28.09.2020
Preisverhandlungen besser gestalten – Teil 2
- 28.09.2020
Bundeskabinett verschiebt Inkrafttreten der bundeseinheitlichen Heilmittelverträge
- 25.09.2020
Kommentar zu verschobenen Rahmenverträgen
- 25.09.2020
Bundeseinheitliche Höchstpreise: Verordnungsverhalten beobachten und Ängste nehmen
- 26.07.2019
Bundeseinheitliche Höchstpreise: Selbstbewusst neue Preise vertreten
- 26.07.2019
Bundeseinheitliche Höchstpreise: Erwartungen der Angestellten lenken
- 26.07.2019
Auswirkungen der bundeseinheitlichen Höchstpreise
- 26.07.2019