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Mitarbeiter durch betriebliche Altersvorsorge unterstützen: Betriebsrentenstärkungsgesetz gilt auch für Therapiepraxen

Es gibt für Therapeuten eine sehr gute Möglichkeit Mitarbeiter an die Praxis zu binden. Statt einer klassischen Gehaltserhöhung können sie den angestellten Therapeuten eine betriebliche Altersvorsorge anbieten. Denn davon haben beide Seiten mehr. Praxisinhaber zahlen dann einfach wie bei einer klassischen Betriebsrente unterschiedlich hohe Beträge in Versicherungen ein.
© iStock: Animaflora

Betriebliche Altersvorsorge kennen Sie nur aus großen Unternehmen? Das ist schade, denn auch für Therapiepraxen gibt es die Möglichkeit, Mitarbeiter zu unterstützen. Sie sind sogar gesetzlich dazu verpflichtet, Ihren Angestellten auf Wunsch einen Teil des Gehalts in Form einer Entgeltumwandlung als betriebliche Altersvorsorge zu zahlen. Das gilt bereits ab 2002.

Seit 2017 gibt es zudem das Betriebsrentenstärkungsgesetz. Darin steht, dass Sie für alle 2019 neu abgeschlossenen Verträge zusätzlich 15 Prozent Zuschuss zum vereinbarten Beitrag zahlen müssen, sofern Sie als Arbeitgeber durch die Rentenzahlungen Sozialversicherungsabgaben einsparen. Ab dem Jahr 2022 gilt diese Regelung dann auch für alle Verträge, die Sie vor 2019 abgeschlossen haben.

Beispiel: Sie zahlen einem Ihrer Therapeuten ein monatliches Bruttogehalt von 2.500 Euro. Bei einem Mitarbeitergespräch möchte er nun eine Gehaltserhöhung. Sie einigen sich auf 200 Euro mehr. Auf diese 200 Euro müssen beide Seiten Sozialabgaben und der Arbeitnehmer noch Steuern zahlen. Ihr Angestellter erklärt Ihnen nun, dass er seine Gehaltserhöhung von 200 Euro in die betriebliche Altersvorsorge investieren möchten. Für Sie bedeutet dies, dass Sie keine Sozialabgaben auf diese 200 Euro mehr zahlen. Sie sparen somit knapp 40 Euro monatlich, die sonst in Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und gesetzliche Rentenversicherung fließen würden. Aber: Die neue Regelung besagt: Sparen Sie Sozialabgaben ein, müssen Sie Ihren Therapeuten mit 15 Prozent, hier also 30 Euro, bezuschussen. Sie zahlen also nicht 200 Euro, sondern 230 Euro in die Vorsorge ein. Das müssen Sie beachten.

Beratung zu den passenden Angeboten ist wichtig

Als Arbeitgeber können Sie zudem entscheiden, wie Sie die betriebliche Altersvorsorge Ihrer Mitarbeiter anlegen möchten. Dafür gibt es, wie bei Ihrer eigenen Vorsorge auch, verschiedene Optionen. Für Therapeuten sind Versicherungen, wie Sie sie von der privaten Vorsorge kennen, oft der sicherste Weg, die Mitarbeiter für das Alter abzusichern. Lassen Sie sich hier am besten von einem entsprechenden Fachmann beraten und vergleichen Sie auch die Angebote der Anbieter. Stellen Sie jedoch fest, dass Ihnen ein Anbieter das Blaue vom Himmel oder eine Rentengarantie von beispielsweise 1.000 Euro monatlich verspricht, seien Sie vorsichtig. Denn: Kommt am Ende nur eine Rente von 950 Euro heraus, müssen Sie die Differenz oft aus eigener Tasche an Ihren Angestellten zahlen (§ 1 Abs. 1 Satz 3 Betriebsrentengesetz).

Mitarbeiter kann betriebliche Altersvorsorge privat fortführen

Ihr angestellter Therapeut zieht um und muss daher kündigen. Aber was passiert denn nun mit seiner betrieblichen Altersvorsorge? Wichtig ist, ob für die Altersvorsorge eine unverfallbare Anwartschaft besteht. Das bedeutet, dass ein Mitarbeiter auch nach einer Kündigung noch Anspruch auf die Leistungen hat, auch wenn der Versorgungsfall noch nicht eingetreten ist. Ob das der Fall ist, steht in § 1 b Abs. 1 BetrAVG und hängt von verschiedenen Faktoren ab: Wann der Vertrag geschlossen wurde, wie alt der Mitarbeiter ist und wie lange der Vertrag schon Bestand hat.

Lassen Sie sich auch hierzu am besten im Vorfeld einmal beraten. Denn in der Regel ist es möglich, dass Ihr Mitarbeiter, der nun aus der Praxis ausscheidet, die Altersvorsorge privat weiterführt. Vielleicht möchte auch sein neuer Chef den Vertrag übernehmen. Außerdem müssen Sie, bevor der Therapeut die Praxis verlässt, natürlich dem Anbieter mitteilen, was mit dem Vertrag geschehen soll.

Fallstricke vermeiden

Sie sehen, eine betriebliche Altersvorsorge für Ihre Mitarbeiter bietet Ihnen und auch den Therapeuten einige Vorteile. Wer sich jedoch nicht gut informiert, für den können auch schnell Kosten entstehen. Daher ist eine fachmännische Beratung auf jeden Fall zu empfehlen.

Besonderheiten für Geringverdiener

Ihre angestellten Therapeuten verdienen 2.200 Euro oder weniger brutto im Monat? Dann gelten sie als Geringverdiener. Auch für diese Gruppe hat das Betriebsrentenstärkungsgesetz Regelungen vorgesehen, die Arbeitgeber motivieren sollen, eine betriebliche Altersvorsorge zu unterstützen. Sobald Sie mindestens 20 Euro monatlich oder 240 Euro jährlich pro Mitarbeiter in die Vorsorge investieren, gewährt Ihnen der Staat eine Förderung. Sie bekommen 30 Prozent pro Jahr erstattet – also mindestens 72 Euro jährlich, aber maximal 144 Euro. Am besten lassen Sie sich dabei von Ihrem Steuerberater helfen.

Tipp: Betriebliche Altersvorsorge zur Mitarbeitergewinnung nutzen

Sie suchen händeringend einen neuen Therapeuten für Ihre Praxis? Dann schreiben Sie doch in die Stellenausschreibung, dass Sie gerne bereit sind, Ihre Mitarbeiter mithilfe einer betrieblichen Altersvorsorge zu unterstützen. Den wenigstens Praxisinhabern und auch Therapeuten ist bisher bekannt, dass es diese Möglichkeit auch in kleinen und mittleren Unternehmen und somit auch in Therapiepraxen gibt.


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