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Von Rürup bis Aktien: Modelle der privaten Altersvorsorge mit ihren Vor- und Nachteilen

Wer sich dafür entscheidet, für die Rente vorzusorgen, sollte heutzutage privat investieren. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten, doch als Laie zu verstehen, welche Option welche Vor- und Nachteile hat, ist oft nicht ganz einfach. Es gibt Modelle, die steuerlich absetzbar sind, die Sie sich im Alter nur monatlich oder flexibel auszahlen lassen können und einige, die mit viel oder wenig Risiko verbunden sind. Gemeinsam mit dem Vermögenberater Jan Wohlstein von der Deutschen Vermögensberatung haben wir die verschiedenen Optionen einmal beleuchtet.
© iStock: AndreyPopov

Neben dem klassischen Sparen und dem Kauf von Immobilien gibt es Modelle, die ganz gezielt zur Altersvorsorge dienen, wie die Rürup- und die Riesterrente. Aber auch eine Lebensrentenversicherung sowie die Investition in Fonds und Aktien sind eine gute Möglichkeit, Guthaben so aufzubauen, dass am Ende der Erwerbstätigkeit eine solide Rente winkt.

Erste Rentenschicht: Rüruprente – die Basisrente als Pendant zur gesetzlichen Altersvorsorge

„Wir haben in Deutschland ein Drei-Schichten-Modell. Die erste Schicht ist die gesetzliche Rentenversicherung oder eben die Rüruprente,“, erklärt Jan Wohlstein. Diese kann jeder abschließen, der steuerpflichtig ist – also sowohl rentenversicherungspflichtige Therapeuten, als auch jene, die von der Rentenversicherungspflicht befreit sind. „Die Beiträge sind steuerlich absetzbar. In 2019 wären das 88 Prozent, in 2020 90 Prozent der Beiträge und bis 2025 100 Prozent“, sagt der Experte. Wer heute beispielsweise einen Einkommenssteuersatz von 25 Prozent hat, der kann bei 1.000 Euro Rüruprenten-Beitrag so mit einer Steuerrückzahlung von bis zu 220 Euro rechnen. Also 88 Prozent von 1.000 Euro = 880 Euro, davon 25 Prozent sind gleich 220 Euro.

Dafür müssen Sie die Rentenauszahlungen später voll versteuern – je nachdem, welchen Steuersatz Sie dann im Ruhestand haben. Dieser ist jedoch in der Regel geringer als der, den Sie heute in Vollbeschäftigung haben. Das ist bei der gesetzlichen Rente genauso. „Weiterhin kann die Rente, außer an den Ehepartner, nicht vererbt werden. Sprich: Wer verstirbt, kann die restliche, angesparte Rentensumme in der Regel nicht an Kinder, Enkel oder Freunde weitergeben“, erklärt der Vermögensberater. „Für den Ehepartner können Therapeuten eine Rentengarantiezeit einbauen, sodass dieser weiterhin einen bestimmten Rentenbetrag des verstorbenen Partners ausgezahlt bekommt.“

Weiterhin können Sie die Beiträge aus der Rüruprente in verschiedenen Modellen anlegen – in einer Versicherung oder auch in Fonds und Aktien. Das hängt davon ab, wie risikobereit Sie sind. Fonds und Aktien versprechen oft größere Gewinne, funktionieren meist aber nur gut, wenn sie über mindestens zehn bis 20 Jahre angelegt sind, um die Kursschwankungen zu nutzen. „Auch eine Kombination ist möglich. Beispiel: 20 Prozent der Beiträge sollen über Versicherungen laufen, die anderen 80 Prozent über Fonds“, sagt Jan Wohlstein.

Zweite Rentenschicht: Riesterrente – staatlich geförderte Altersvorsorge

Hier ist das Steuerprinzip ähnlich wie bei der Rüruprente. In der Ansparphase ist der Beitrag steuerlich absetzbar. Dafür müssen Sie bei der Auszahlung später im Alter auch auf die Riesterrente Steuern zahlen. Sie ist quasi das Pendant zur betrieblichen Altersvorsorge. Hier gilt: Diese Möglichkeit gibt es nur für Menschen, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Wer sich von der Rentenversicherungspflicht befreit und sich nicht freiwillig versichert beziehungsweise ohnehin gesetzlich versichert ist, ist nicht förderungsfähig und kann keine Riesterrente in Anspruch nehmen.

Die Riesterrente basiert auf Zulagen. Hier gibt es eine Grundzulage von 175 Euro pro Jahr, sowie eine Kinderzulage von 300 Euro, wenn Sie Kindergeld bekommen. Für ältere Kinder, die vor 2008 geboren wurden, sind es hingegen nur 185 Euro. Grundsätzlich gilt immer: Die Höhe der Förderung ist immer die Höhe des Grenzsteuersatzes. Sprich: Haben Sie einen Steuersatz von 25 Prozent und zahlen 1.000 Euro an Beiträgen jährlich ein, haben Sie eine Förderung, also eine Steuerrückzahlung von 250 Euro für die Riesterrente.

Am Ende sieht die staatliche Unterstützung dann so aus: „Von der Steuerrückerstattung müssen Sie die 175 Euro Zulage abziehen, die als staatliche Förderung direkt in Ihren Vertrag gezahlt werden. Bleiben noch 75 Euro, die Sie also mit der Steuererklärung vom Finanzamt zurückbekommen“, erklärt Jan Wohlstein. „Sie können bei der Riesterrente jedoch maximal 160 Euro monatlich einzahlen.“ Das bedeutet: Es ist nur möglich, maximal 2.100 Euro im Jahr minus die 175 Euro Zulage, also 1.925 Euro anzusparen.

Bei der Riesterrente gibt es zudem noch mehrere Möglichkeiten, das Geld anzulegen. Neben Versicherungen, Fonds und Aktien können Sie die Beiträge auch in Bank- und Bausparpläne investieren. „Wer wirklich für die Rente vorsorgen möchte, sollte bei den aktuellen Zinsen jedoch lieber nicht in Bank- oder Bausparpläne einzahlen, sondern eher schauen, wie am Ende die größtmöglichen Rentenauszahlungen erreicht werden können“, sagt der Experte. „Auch bei der Riesterrente wird mit Eintritt in den Ruhestand eine monatliche Rente ausgezahlt, die aber grundsätzlich vererbbar ist – auch an andere Personen außer des Ehepartners. Davon wird dann aber die staatliche Förderung abgezogen.“ Außerdem ist es möglich, sich mit Beginn des Rentenalters 30 Prozent des angesparten Kapitals auf einmal auszahlen zu lassen. „Den Rest gibt es dann jedoch monatlich“, berichtet der Vermögensberater.

Sie können unter Umständen Rürup- und Riesterrente auch kombinieren – je nachdem, ob Sie in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen oder nicht. Lassen Sie sich dazu am besten individuell beraten.

Dritte Rentenschicht: privater Vermögensaufbau – teilweise auch staatlich gefördert

Zu dieser Säule gehören zum Beispiel Lebensrentenversicherungen. In der Ansparphase zahlen Sie frei wählbare Beiträge ein, die jedoch steuerlich nicht absetzbar sind. „Hier ist die Anlagemöglichkeit sehr individuell zu gestalten“, erklärt Jan Wohlstein. „Dafür müssen Sie am Ende, wenn Sie Rente bekommen, nur 17 Prozent des Betrags versteuern.“ Beispiel: Sie haben so viel gespart, dass Sie mit 67 Jahren eine zusätzliche Rente von 1.000 Euro monatlich bekommen. Dann versteuern Sie jedoch nur einen Betrag von 170 Euro mit Ihrem persönlichen Steuersatz. Dadurch haben Sie im Alter eine gute Rente und zahlen wenig Steuern.

Hier gibt es noch zwei Besonderheiten: „Die Voraussetzung für dieses Modell ist, dass Sie bei der Auszahlung mindestens 62 Jahre alt sind und die Versicherung bereits seit mindestens zwölf Jahren läuft“, berichtet der Vermögensberater. „Nur dann bekommen Sie die vergünstigte Besteuerung. Möchten Sie dann die Ersparnisse auf einmal entnehmen, beispielsweise 100.000 Euro, müssen Sie nur 50 Prozent, also 50.000 Euro, mit Ihrem persönlichen Steuersatz im Rentenalter versteuern.“ Eine andere Variante ist, sich eine sogenannte Zeitrente auszuzahlen. Das bedeutet, Sie legen einen monatlichen Betrag fest, den Sie gerne zum Leben hätten und schauen, wie lange das Kapital dann reicht. So flexibel sind Sie bei Rürup- und Riesterrente nicht“, sagt der Experte.

Für Fonds- und Aktienauszahlungen gilt in Deutschland hingegen die Abgeltungssteuer. Das bedeutet, dass bei der Entnahme direkt 25 Prozent an Steuern plus Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer vom Betrag einbehalten werden. Das gilt für die Auszahlungen, die aus dem Gewinn entstanden sind. Nur auf diesen zahlen Sie auch Steuern. Haben Sie also 100.000 Euro Gewinn erzielt und möchten diesen nun entnehmen, zahlen Sie sofort 25.000 Euro Steuern darauf.

„Generell gilt, dass jeder Mensch, der Altersvorsorge betreiben möchte unterschiedliche Voraussetzungen und Bedürfnisse hat“, meint der Vermögensberater. „Daher zeigen wir unseren Kunden immer einmal die Möglichkeiten auf und legen Ihnen Fragenbogen vor, um herauszufinden, wie wichtig ihnen zum Beispiel die Sicherheit ihrer Anlage ist. Danach können wir dann die passenden Modelle auswählen.“ Das hängt weiterhin von verschiedenen Details ab – zum Beispiel davon, wie viel Geld monatlich für die Altersvorsorge überhaupt zur Verfügung steht, ob ein Therapeut verheiratet ist, Kinder hat oder allein lebt und natürlich auch vom Alter. Details dazu lesen Sie im Interview mit Jan Wohlstein.


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Frank
19.08.2019 12:25

Danke für den Beitrag! Private Altersvorsorge mit Aktien kann durchaus… Weiterlesen »

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