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Datenschutz?…! Google Analytics und der Datenschutz

Von Niels Köhrer, externer Datenschutzbeauftragter für up|plus-Kunden

Analyse-Tools sind pures Gold für Websitebetreiber. Anhand der Auswertungen lassen sich Zielgruppen bestimmen und zielgerichtet ansprechen. Das am meisten genutzte Tool ist weiterhin Google-Analytics.

Aus Sicht der österreichischen Datenschutzbehörde ist die Nutzung dieses Tools allerdings datenschutzrechtlich nicht mehr zulässig. Einem solchen Vorwurf sieht sich in einem aktuellen Fall ebenfalls das Europäische Parlament gegenüber, auf dessen Website Google-Analytics zum Einsatz gekommen ist.

Hintergrund ist dabei der Sitz des Unternehmens Google in den USA. Bei dem Besuch einer Website, auf der Google-Analytics-Cookies zum Einsatz kommen und der Besucher diese bestätigt, werden automatisch Daten an Server von Google übermittelt. In den meisten Fällen werden die Daten auch auf amerikanischen Servern verarbeitet. Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs besteht für die USA kein mit dem europäischen Datenschutzrecht vergleichbares Datenschutzniveau, welches für eine Übermittlung ohne weitere Maßnahmen erforderlich wäre. Begründet wurde dies mit der theoretischen Zugriffsmöglichkeit amerikanischer Sicherheitsbehörden.

Nach Ansicht der österreichischen Datenschutzbehörde reichen die häufig als Konsequenz vereinbarten „Standardvertragsklauseln“ der Europäischen Kommission nicht aus, um einen Schutz gegen die gesetzlichen Pflichten zwischen Google und den amerikanischen Sicherheitsbehörden zu gewährleisten. Für deutsche Websitebetreiber heißt es zunächst abwarten. Die deutschen Datenschutzbehörden oder Gerichte haben sich zu dieser Frage aktuell noch nicht abschließend geäußert. Will man Google Analytics weiterhin nutzen, sollte man auf eine Einwilligung der Besucher achten, um sich nicht noch angreifbarer zu machen. 

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