Therapie Abstract
Kassenärztliche Vereinigungen
Hessen: Praxisbesonderheit bei Heilmitteltherapie bei Kindern
In Hessen gibt es eine Praxisbesonderheit nach Diagnoseliste: die „Heilmittelmitteltherapie von Kindern im Vorschulalter mit Behinderung oder drohender Behinderung im Rahmen der komplexen Frühförderung gemäß § 30 SGB IX“. Die Komplexleistung Frühförderung ist dann gegeben, wenn mindestens heiltherapeutische oder medizinisch-therapeutische Leistungen interdisziplinär abgestimmt und erbracht werden.