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Kassenärztliche Vereinigungen

Sachsen-Anhalt: Heilmittelvereinbarung und Richtgrößen für 2021

Die Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) haben für das Jahr 2021 die Heilmittelvereinbarung sowie Richtgrößen beschlossen. Dabei gilt, dass die Obergrenzen und Richtgrößen dem tatsächlichen Bedarf durch Steigerungen angepasst werden.
© Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

So gelten beispielsweise für Kinderärzte Heilmittelrichtgrößen im von 72,28 Euro, für Orthopäden liegen sie bei 132,26 Euro. Für Chirurgen gelten 78,82 Euro und für Fachärzte für Allgemeinmedizin, Praktische Ärzte, Ärzte ohne Gebietsbezeichnung und hausärztlich tätige Internisten 31,65 Euro. Die Heilmittelvereinbarung und Richtgrößen finden sich auf der Website www.kvsa.de –> Praxis –> Verordnungsmanagement –> Heilmittel

Quelle: KV Sachsen-Anhalt, PRO, Ausgabe 3/2021 | kostenfreier Volltextzugriff

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