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Kassenärztliche Vereinigungen

Berlin: Richtgrößenprüfung 2018 – Ergebnisse sind da

Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin informiert darüber, dass im Jahr 2020 in insgesamt 75 Praxen (im Vorjahr 125 Praxen) eine Richtgrößenprüfung für das Verordnungsjahr 2018 durchgeführt wurde – in 40 Fällen für den Bereich Heilmittel.
© iStock, Dutko

Bei der Prüfung kam es zu folgenden Ergebnissen: In 33 Fällen wurden keine Maßnahmen ergriffen, da im Ergebnis die Richtgrößensumme um 15 Prozent und weniger überschritten wurde. In drei Fällen kam es zu einer Beratung nach § 106 Abs. 5a alte Fassung SGB V durch die Prüfungsstelle, da die Überschreitung der Richtgrößensumme zwischen 15 und 25 Prozent lag. In zwei Fällen gab es eine Beratung vor Regress aufgrund eines erstmalig festzusetzenden Regresses. Zu einem Regress kam es in einem Fall – hier lag die Überschreitung der Richtgrößensumme bei über 25 Prozent. Ein Feststellungsbescheid wurde ausgestellt. Das ist der Fall, wenn eine mündliche Beratung aus den Vorjahren noch nicht erfolgt ist und erneut eine Überschreitung von über 25 Prozent vorliegt.

Quelle: KV Berlin, Verordnungs-News, Ausgabe 4/2021 | kostenfreier Volltextzugriff

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