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Kassenärztliche Vereinigungen

Sachsen-Anhalt: Das fragen Ärzte zur neuen Heilmittel-Richtlinie

Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) beantwortet Ärzten häufige Fragen zur neuen Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL). Ein dort geschildertes Problem betrifft die Praxissoftware, die keinen besonderen Verordnungsbedarf (BVB) bzw. langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) erkennt. Als denkbare Ursache für dieses Problem nennt die KVSA, dass möglicherweise statt einem, zwei ICD-10-Codes auf dem Verordnungsblatt eingetragen wurden. In den meisten Fällen ist aber nur ein ICD-10-Code erforderlich. Wird dann ein weiterer eingegeben, kann dies die Erkennung eines BVB oder LHB verhindern.
© KV Sachsen-Anhalt

Eine andere Frage betrifft die Blankoverordnung (Blanko-VO). Die Verordnungssoftware lasse die Möglichkeit, eine Blanko-VO auszustellen, bereits zu. Kann diese schon ausgestellt werden? Die KVSA klärt darüber auf, dass Ärzte die Blanko-VO erst dann nutzen können, wenn Heilmittelerbringer und GKV-Spitzenverband die entsprechenden Rahmenbedingungen vertraglich festgelegt haben. Die KVSA wird rechtzeitig über den Start der Blanko-VO und die dazugehörigen Details informieren.

Quelle: KV Sachsen-Anhalt,  PRO, Ausgabe 2/2021 | kostenfreier Volltextzugriff

Außerdem interessant:

Themenschwerpunkt 4.2021: Chancen und Risiken der Blanko-Verordnung

Themenschwerpunkt 2.2021: Extrabudgetäre Verordnungen

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