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Kassenärztliche Vereinigungen

Sachsen: Richtgrößen für Heilmittel 2020 festgelegt

Die KV Sachsen, die Landesverbände der Krankenkassen und der Verband der Ersatzkassen haben sich mit einem Plus von 8,83 Prozent auf einen deutlichen Anstieg des Ausgabenvolumens bei den Heilmitteln für 2020 geeinigt. Aufgrund verschiedener Faktoren wirkt sich diese Anhebung unterschiedlich auf die einzelnen Richtgrößen aus.
© iStock: WSF

Die Richtgrößen sind um den Ausgabenanteil für besondere Verordnungsbedarfe und den langfristigen Heilmittelbedarf zu bereinigen, denn diese Verordnungen unterliegen nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung. Dieser zu bereinigende Anteil fällt in den mit Richtgrößen belegten Gruppen unterschiedlich hoch aus.

In drei Prüfgruppen (Chirurgen, Neurologen und Orthopäden) mussten die Richtgrößen gesenkt werden. In den übrigen sechs Prüfgruppen stiegen die Richtgrößen um etwa 7,7 Prozent an.

Quelle: KV Sachsen, KVS-Mitteilungen, Ausgabe 1/2020 | kostenfreier Volltextzugriff

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