Es gibt viele gute Gründe, genervt über die neuen Verträge zu sein. Genervt sind Therapeuten aller Fachgruppen darüber, dass die Vorgaben aus dem TSVG nicht bzw. einseitig zu Gunsten der GKV umgesetzt worden sind. Gedeckelte Honorarerhöhungen verstärken den Fachkräftemangel in der ambulanten Versorgung. Unzureichende Leistungsbeschreibungen haben negative Auswirkungen auf die Therapie und verstärken die Abwanderung von Fachkräften in den stationären Bereich.
Deswegen ist es wichtig, Flagge zu zeigen und den Kassen zu signalisieren: Wir sind nicht einverstanden mit diesen Verträgen!
Und so geht das:
Mit dem Abschluss der neuen, bundeseinheitlichen Versorgungsverträge ändern sich die Strukturen der Zulassung und des Vertragsabschlusses grundlegend. Deswegen ist im SGB V vorgesehen, dass alle Praxen, die vor Abschluss der neuen Verträge schon eine Zulassung haben, die neuen Verträgen nochmals ausdrücklich anerkennen müssen. Dafür haben sie nach Inkrafttreten der neuen Verträge sechs Monate Zeit.
Wenn jetzt möglichst viele (noch besser: alle) Praxen die neuen Verträge nicht sofort anerkennen, sondern damit mindestens fünf Monate warten, dann würden Sie mit diesem Zögern ein messbares Zeichen setzen, dass Sie eben nicht einverstanden sind mit einseitig diktieren bürokratischen Vorgaben. Ebenso zeigen Sie, dass Sie gegen unzureichende Vergütungsvereinbarungen sind, die dafür sorgen, dass Fachkräfte aus dem ambulanten Bereich abwandern.
Und das Coole ist:
Das Ganze funktioniert ohne Risiko/Kosten für die eigene Praxis, denn die neuen Verträge gelten ganz automatisch nach Inkrafttreten. Die Anerkenntniserklärung bezieht sich nach Ansicht der GKV nur und ausschließlich auf die Zulassung gem. §124 SGB V. Neue Preise und Leistungsbeschreibungen, neue Regeln und Vereinbarung zum VO-Check greifen also auch ohne Anerkenntnis.
Was das bringt?
Anfang September, also kurz vor der Bundestagswahl, könnte man die Zahl der „Zulassungsverzögerer“ öffentlichkeitswirksam publizieren. Möglich wäre dann an konkreten Beispielen aufzeigen, warum sich so viele bzw. alle Praxen so viel Zeit lassen, eine Zulassung zu beantragen. Lassen wir die Kassen zappeln und nutzen das, um der Öffentlichkeit klarzumachen, dass der Fachkräftemangel in der Heilmittelbranche bald auch jeden einzelnen von ihnen trifft.
Häufige Fragen zu #ZappelnLassen:
Wo steht, dass wir uns mit der Anerkennung der neuen Verträge sechs Monate Zeit lassen können?
§ 124 Abs. 6, Satz 1 SGB V räumt bestehenden Praxen ein, den Vertrag „…innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten…“ anzuerkennen. Das ist so auch in den schon gültigen Verträgen der Podologen und Logopäden geregelt.
Gelten die Bestimmungen der neuen Verträge trotzdem schon für mich?
Ja, denn nach Ansicht des GKV-Spitzenverbands spielt die Anerkenntniserklärung nur im Zusammenhang mit der Zulassung eine Rolle (§ 124 Abs. 6 SGB V).
Habe ich irgendwelche Nachteile zu befürchten, wenn ich mir mit der Anerkenntnis der neuen Verträge so lange Zeit lasse?
Nein, der Zeitraum ist ja extra vom Gesetzgeber so lang vorgesehen. Es spricht also nichts dagegen die Krankenkassen ein wenig warten zu lassen.
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Macht alle mit! Wir müssen doch auch einmal eine Stimme… Weiterlesen »
Wo bleibt eigentlich mein Datenschutz? Ich bin durch die erlaubte… Weiterlesen »
Hallo, es ist zwar nicht das scharfe Schwert, welches wir… Weiterlesen »
Hallo! Ja, natürlich verstehe ich diese Aktion und werde sie… Weiterlesen »
Wie wäre es, wenn sich ein Dachverband gründet, in welchem… Weiterlesen »
Also neuen Vertrag als Podologe hab ich noch nicht unterschrieben.… Weiterlesen »