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Im Pflegeheim behandeln? – Sicher!

Handreichung des Pflegebevollmächtigten als Überzeugungshilfe nutzen
„Besuche sicher ermöglichen“ ist der Titel einer Handreichung zu Besuchskonzepten in stationären Einrichtungen der Langzeitpflege, die der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, kürzlich herausgegeben hat. Sie soll dazu dienen, Bewohnern von Pflegeheimen weiterhin den Kontakt mit Besuchern zu ermöglichen und sie gleichzeitig bestmöglich vor einer Ansteckung mit Covid-19 zu schützen. Die Handreichung ist nicht rechtlich bindend. Dennoch können sich Therapeuten, denen der Zugang zu Pflegeeinrichtungen verwehrt wird, auf die von Experten zusammengestellten und vom RKI gestützten Empfehlungen berufen, um ihren Forderungen mehr Gewicht zu verleihen.
© svetikd

Dass Heilmittelerbringer in der Handreichung nicht ausdrücklich erwähnt sind, kann man sogar positiv sehen. Denn der Zugang von Ärzten ist doch ebenfalls nicht extra aufgeführt – und die stellt in der Regel auch keiner in Frage.

Rechte der Bewohner wahren

„Eine Entscheidung über die Köpfe der Bewohnerinnen und Bewohner hinweg darf es nicht geben. Sie würde nicht nur formale Rechte verletzen, sondern auch einen elementaren Bereich der Selbstbestimmung.“ (S. 7)

Neben Angehörigen sollen Besuchskonzepte auch etwa Seelsorgern, eingesetzten Betreuer und Ehrenamtlichen den persönlichen Kontakt zu Pflegebedürftigen ermöglichen. Dann sollte dies doch erst recht für Therapeuten gelten, die eine medizinisch notwendige Behandlung durchführen.

Besuchskonzepte für sich nutzen

„Im Zentrum eines Besuchskonzeptes in einer Pandemie steht das Ziel, dass Besuche stattfinden – mit möglichst geringen Einschränkungen.“ (S. 8)

Ein Besuchskonzept soll Besuche ermöglichen, nicht sie verhindern. Steht eine Pflegeeinrichtung dem Besuch des Therapeuten skeptisch oder ablehnend gegenüber, kann ein Austausch über Besuchs- und Hygienekonzept helfen, gegenseitiges Vertrauen zu schaffen und Regelungen zu finden, die möglichst viel Sicherheit schaffen.

Tests für mehr Sicherheit

„Bei Besuchen, in denen in Abstimmung mit der Pflegedienst- oder Heimleitung die Grundregeln der Hygienemaßnahmen teilweise ausgesetzt werden, kann durch die Testung beziehungsweise das Vorliegen eines aktuellen negativen Testergebnisses das Risiko der Übertragung einer Infektion verringert werden.“ (S. 11)

Auch diese Empfehlung lässt sich auf die Therapie übertragen. Denn es ist nicht immer möglich, während der Behandlung die üblichen Hygieneregeln einzuhalten, etwa den nötigen Abstand. Tauschen Sie sich mit der Heimleitung zu deren Testkonzept aus und finden Sie gemeinsam eine Lösung, die möglichst viel Sicherheit für beide Seiten bietet.

Die Handreichung finden Sie hier als PDF zum Download.

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