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Bundestag beschließt neues Infektionsschutzgesetz

Ministerpräsidentenkonferenz fordert Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen
Stand 19.11.2021. Der Bundestag hat ein neues Infektionsschutzgesetz beschlossen, dem auch der Bundesrat zugestimmt hat. Damit sind Maßnahmen wie Maskenpflicht, Abstandsgebote und Hygienekonzepte weiterhin möglich, wenn am 25. November 2021 die epidemische Lage von nationaler Tragweite endet. Für flächendeckende Schließungen und Verbote wird es künftig aber keine gesetzliche Grundlage mehr geben. Zudem trafen sich die Ministerpräsidenten der Länder mit Kanzlerin Merkel um neue Corona-Maßnahmen abzustimmen.
© Fotolia.com: Marcito

3G-Regel am Arbeitsplatz und in Bussen und Bahnen

Am Arbeitsplatz wird künftig die 3G-Regelung gelten. Dann müssen alle Mitarbeiter genesen, geimpft oder getestet sein. Die Einhaltung der 3G-Regel sollen die Arbeitgeber täglich kontrollieren und dokumentieren. Zudem wurde die Homeoffice-Pflicht wieder eingeführt. Wer nicht aus betrieblichen Gründen vor Ort sein muss, soll von Zuhause aus arbeiten.

Auch im Öffentlichen Personennahverkehr sowie den Zügen des Regional- und Fernverkehrs gilt die 3G-Regel. Reisende, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen dann einen Testnachweis bei sich tragen. Dabei darf ein Test bei Fahrtantritt nicht älter als 24 Stunden sein.

Hospitalisierungsrate bestimmt über Maßnahmen

Künftig wird ein neuer Wert über weitere Schutzmaßnahmen entscheiden: die Hospitalisierungsrate. Die Hospitalisierungsrate ist die Zahl der in Kliniken aufgenommenen Corona-Patienten je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen. Überschreitet sie in einem Bundesland den Schwellenwert 3, gilt eine flächendeckende 2G-Regelung. Dann haben nur noch Geimpfte und Genese Zugang zu beispielsweise Sportveranstaltungen und gastronomischen Einrichtungen. Die Maßnahmen bleiben bestehen, bis der Schwellenwert fünf Tage in Folge unterschritten wird.

Liegt der Schwellenwert über 6, gilt die 2G plus-Regel. Dann müssen sich auch Geimpfte und Genesene, die sich an Orten mit besonders hohem Infektionsrisiko wie etwa Diskotheken aufhalten, zusätzlich einen negativen Test vorweisen. Wird der Schwellenwert von 9 überschritten, können die Landtage weitergehende Maßnahmen im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes beschließen (Länderöffnungsklausel).

Länder fordern Impfpflicht für medizinische und Pflegeberufe

Die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) fordert eine Impfpflicht für Mitarbeiter, die in Krankenhäusern, Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie in Alten- und Pflegeheimen und bei mobilen Pflegediensten Kontakt mit vulnerablen Personen haben, und bittet den Bund, dies schnellstmöglich umzusetzen. Zudem sprechen sich die Länderchefs für einen erneuten Pflegebonus aus. Einig ist man sich, dass in diesen Risiko-Einrichtungen auch für Mitarbeiter eine tägliche Testpflicht gelten soll.

Wirtschaftshilfen laufen weiter

Der Bund wird die Überbrückungshilfe III Plus einschließlich der Neustarthilfe um weitere drei Monate bis zum 31. März 2022 verlängern. Das gilt auch für die Regelungen zur Kurzarbeit.

Impfungen für Kinder ab 5 Jahren, Booster für alle ab 18

Die Kanzlerin und die Regierungschefs der Länder rufen weiterhin alle Ungeimpften dazu auf, sich impfen zu lassen, und wollen die Impfkampagne weiter verstärken. Nach Zulassung des Impfstoffes für Kinder zwischen fünf und elf Jahren sollen auch diese ab der zweiten Dezember-Hälfte ein Impfangebot erhalten. Außerdem werden die Länder die erforderlichen Kapazitäten schaffen, um allen Impfwilligen spätestens sechs Monate nach der Zweitimpfung eine Auffrischungsimpfung (Booster) zu ermöglichen. Mittlerweile empfiehlt die STIKO diese für alle Geimpften ab 18 Jahren. Zunächst sollen die über 60-Jährigen gezielt angeschrieben werden.

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