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Keine kostenlosen Corona-Tests mehr, aber es gibt Ausnahmen

Seit Mitte August steht fest: Kostenlose Corona-Schnelltests für alle wird es ab dem 11. Oktober 2021 nicht mehr geben. Nach einem Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) für eine neue Testverordnung gibt es allerdings Ausnahmen, wie die „Ärzte Zeitung“ berichtet. Ein Gratis-Test soll demnach nur noch Menschen angeboten werden, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen das Coronavirus impfen lassen können. Das kann etwa wegen einer Autoimmunerkrankung oder nach Organtransplantationen der Fall sein.
© iStock: Circle Creative Studio

Laut Entwurf zählen zu den Ausnahmen auch Schwangere und Kinder unter zwölf Jahren. Zudem sollen Menschen, die Einrichtungen besuchen, in denen enger Kontakt zu Risikopatienten besteht, weiterhin Gratis-Tests erhalten. Für Kinder und Jugendliche zwischen zwölf und 17 Jahren soll es eine Übergangsregelung bis Ende November 2021 geben. Da mittlerweile allen Bürgern ein Impfangebot gemacht werden könne, sei „eine dauerhafte Übernahme der Kosten für alle Tests durch den Bund und damit den Steuerzahler nicht länger angezeigt und nicht erforderlich“, lautet die Begründung des BMG.

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