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Tuberkulose kann bei Atemtherapeuten und Logopäden als Berufskrankheit gelten

Bei etwa zehn bis 30 Prozent der pneumologischen Krankheitsbildern spielen Einflüsse des Arbeitsplatzes eine entscheidende Rolle. So haben Versicherte im Gesundheitsdient, wie Atemtherapeuten und Logopäden beispielsweise ein erhöhtes Risiko, an einer Tuberkulose zu erkranken. Laut der Autoren ist dies als epidemiologische Begründung für eine Berufskrankheit ausreichend.
© iStock: SIphotography

Unter Berufskrankheiten können weiterhin Erkrankungen wie Asthma bronchiale, chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD), aber auch allergische Reaktionen auf bestimmte Stoffe, die eingeatmet werden, sowie neuerdings Infektionen mit SARS-CoV-2 fallen. Damit eine Berufskrankheit vom Versicherungsträger als solche anerkannt wird, ist es immer hilfreich, als Beweissicherung entsprechende Dokumente der Infektionsquelle/Indexpatienten vorliegen zu haben.

Quelle: D. Nowak et al., Der Internist, veröffentlicht am 13.08.2021 | + kostenpflichtiger Volltextzugriff

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