Therapie Abstract
Internisten
Tuberkulose kann bei Atemtherapeuten und Logopäden als Berufskrankheit gelten
Bei etwa zehn bis 30 Prozent der pneumologischen Krankheitsbildern spielen Einflüsse des Arbeitsplatzes eine entscheidende Rolle. So haben Versicherte im Gesundheitsdient, wie Atemtherapeuten und Logopäden beispielsweise ein erhöhtes Risiko, an einer Tuberkulose zu erkranken. Laut der Autoren ist dies als epidemiologische Begründung für eine Berufskrankheit ausreichend.