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Kassenzahnärztliche Vereinigungen

Mecklenburg-Vorpommern: Vereinfachte Verordnung durch neue HeilM-RL

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung hat in den Verhandlungen im G-BA zur neuen zahnärztlichen HeilM-RL erreicht, dass die Besonderheiten der Heilmittelverordnung in der zahnärztlichen Versorgung gewahrt werden und das Verordnungsgeschehen für Zahnärzte und Patienten bürokratieärmer und versorgungsnäher ausgestaltet wird.
© zaekmv

Die „orientierende Behandlungsmenge“ löst die bisherige Regelfallsystematik ab, Heilmittel können zukünftig in zahnmedizinisch notwendigen Fällen als sogenannte Doppelbehandlung erbracht werden und der Beginn der Heilmittelbehandlung wurde von 14 auf 28 Tage verlängert. „Mit diesen Neuregelungen führen wir das Erfolgsmodell der eigenständigen zahnärztlichen Heilmittel-Richtlinie weiter. (…) Das ist eine gute Nachricht für Zahnarztpraxen und ein wichtiger Baustein für die Versorgung unserer Patientinnen und Patienten“, so Martin Hendges, stellv. Vorsitzender des Vorstandes der KZBV.

Anm. d. Red.: Die überarbeitete zahnärztliche HeilM-RL tritt nicht wie geplant am 1. Oktober 2020 in Kraft, sondern erst ab dem 1. Januar 2021. Praxisinhaber müssen Zahnärzte ggf. auf die Änderung hinweisen.

Quelle: ZAEK Mecklenburg-Vorpommern, Dens, Ausgabe 9/2020 | kostenfreier Volltextzugriff

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