up|unternehmen praxis

„Unsere Mitglieder entscheiden, ob wir dem Rahmenvertragsentwurf zustimmen“

Interview mit Diethild Remmert, 1. Vorsitzende LOGO Deutschland e. V.
Mit Inkrafttreten des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) erhielten die maßgeblichen Heilmittelverbände die Chance, erstmals bundesweite Rahmenverträge zu verhandeln, die darauf abzielen, die Situation der Praxen in der ambulanten Versorgung zu verbessern. Ein Rahmenvertragsentwurf für die Logopädie lag Mitte Dezember vor. Ob LOGO Deutschland e. V. Selbstständige in der Logopädie als maßgeblicher Verband diesem zustimmt – und damit auch den neuen Preisen – entschieden die Mitglieder des Verbands. Diethild Remmert, erste Vorsitzende von LOGO Deutschland e. V., hat uns Einblicke in die Historie dieses Vorgehens und den Ablauf der aktuellen Abstimmung gegeben.
© Diethild Remmert

Solange es LOGO Deutschland e. V. gibt, also seit 2014, fanden Vergütungsverhandlungen immer separat vom Rahmenvertrag für den jeweiligen Kassenbezirk statt. „Jetzt hatten wir jedoch die Situation, dass wir den gesamten Rahmenvertrag inklusive aller Anlagen (Leistungsbeschreibung, Fortbildung, Zulassung, Anlagen 3 a und b, Protokollnotizen sowie die Preise) verhandelt haben“, sagt Diethild Remmert, erste Vorsitzende von LOGO Deutschland e. V.. Deshalb waren die Verhandlungen dieses Mal besonders komplex.

Einheitliche Entscheidung erforderlich

Das Resultat eines mehrtägigen Verhandlungsmarathons Ende November zwischen dem GKV-Spitzenverband und den maßgeblichen Verbänden dba, dbl, dbs und LOGO Deutschland e. V. war ein Rahmenvertragsentwurf. Krankenkassen und GKV-Spitzenverband haben diesem Mitte Dezember zugestimmt, ebenso wie der dba, dbl und dbs. Aber nur wenn alle maßgeblichen Verbände dem Entwurf zustimmen, tritt der Vertrag auch in Kraft. Ist das nicht der Fall, nimmt die Schiedsstelle ihre Arbeit auf.

Mitglieder erhalten Mitbestimmungsrecht

Bei LOGO Deutschland entscheiden die Mitglieder, ob der Verband dem Entwurf zustimmt (Anm. d. Red.: Zum Zeitpunkt 18. Dezember 2020 stand das Abstimmungsergebnis noch nicht fest). „Wir sind der einzige Berufsverband, der seine Mitglieder bei Vertragsverhandlungen wie diesen direkt online abstimmen lässt“, betont Frau Remmert. „Wir ermöglichen ihnen ein Mitbestimmungsrecht in den Angelegenheiten, die sie originär als Praxisinhabende berühren.“ Die Grundlage dafür bildet die ‚Vereinbarung zu Verhandlungsgrundsätzen‘ von LOGO Deutschland, die im September 2015 mit der ersten Online-Abstimmung des Verbands in Kraft trat. 99 Prozent der Mitglieder stimmten damals für dieses Vorgehen.

Nicht nur Preise, sondern ein Komplettpaket

„Uns ist es wichtig, den Mitgliedern genau aufzuzeigen, was sie für Preis X leisten müssten bzw. was gefordert wird.“ Nachdem der GKV-Spitzenverband dem Entwurf zugestimmt hat, hat LOGO Deutschland daher für seine Mitglieder ein Dokument erstellt und die Punkte des Entwurfs markiert, bei denen es Dissens gab. Dieses Dokument haben die Mitglieder von LOGO Deutschland vor der Abstimmung als Entscheidungshilfe erhalten, ebenso wie eine unkommentierte Version. „Stimmen die Mitglieder den neuen Preisen zu, erklären sie sich indirekt auch damit einverstanden, dass der Vorstand den gesamten Vertragsentwurf unterzeichnet“, ergänzt die Logopädin und Praxisinhaberin.

Handeln im Sinne der Mitglieder

Zum Schluss wollten wir von Frau Remmert noch erfahren, warum andere Berufsverbände ihren Mitgliedern ihrer Meinung nach diese Art der Mitbestimmung nicht ermöglichen. „Da müssen Sie die schon selbst fragen. Ich vermute, dass die Historie, also dass viele Verbände einfach anders aufgebaut sind, einen Großteil dazu beiträgt“, so die erste Vorsitzende von LOGO Deutschland e. V. „Wenn man nur mal 15 Jahre zurückschaut, war die Möglichkeit der Online-Abstimmung längst nicht so weit vorgeschritten wie zur Gründungszeit von LOGO Deutschland 2014.“ Die Idee, das Instrument der Online-Abstimmung zu nutzen, etwa zur Vorstandswahl oder zu Entscheidungen zu Vertragsverhandlungen, wurde seit Beginn verfolgt – die Mitglieder bestimmen die Vereinspolitik. „Denn was ist für einen Vorstand schöner, als zu wissen, dass man im Sinne der Mitglieder agiert? Mehr Rückhalt geht doch nicht“, so Frau Remmert.

Wir danken Frau Remmert für das Gespräch!

[Das Gespräch führte Kea Antes]

 

So lief die Mitgliederabstimmung zum Vertragsentwurf ab

  • Am Dezember, nachdem Krankenkassen und GKV-Spitzenverband dem Entwurf des Rahmenvertrags zugestimmt haben, haben die Mitglieder von LOGO Deutschland e. V. einen Link erhalten, über den sie den Vertragsentwurf mit allen Anlagen einschließlich einer Bewertung aus Sicht des Vorstandes einsehen konnten.
  • Am Abend des 15. und 16. Dezember hatten die Mitglieder dann die Möglichkeit, im Rahmen von zwei Webkonferenzen offene Fragen zu klären.
  • Vom 17. bis einschließlich 22. Dezember konnten die Mitglieder dann online darüber abstimmen, ob der Vertragsentwurf angenommen werden soll oder nicht. Der Abstimmungslink ist nur einmal gültig, um Missbrauch auszuschließen.
  • Die Mitglieder wurden dann am 23. Dezember per Newsletter über das Abstimmungsergebnis informiert, zusätzlich wurde es auf der Homepage von LOGO Deutschland und auf den dazugehörigen Facebook- sowie Instagram-Kanälen veröffentlicht. Für eine gültige Abstimmung gilt keine Mindestteilnehmerquote.

Außerdem interessant:

Ergotherapie: Verhandlungen zum Rahmenvertrag enden im Schiedsverfahren

Physio-Verbände: Verhandlungen zu Vergütung und Rahmenvertrag gescheitert

Rahmenvertragsentwurf: Ja oder nein? Kommentierter Entwurf als Entscheidungshilfe für LOGO Deutschland-Mitglieder

0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
0
Wir würden gerne erfahren, was Sie meinen. Schreiben Sie einen Kommentar.x