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Zahnärzte dürfen ab Oktober Videosprechstunden anbieten

Die vertragszahnärztliche Versorgung schließt ab Oktober 2020 auch Videosprechstunden, Videofallkonferenzen, Telekonsilien sowie einen Technikzuschlag ein. Darauf haben sich die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss geeinigt, wie sie am 1. September in einer gemeinsamen Pressemeldung mitteilten.
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Bei Versicherten, die eine Eingliederungshilfe erhalten oder einem Pflegegrad zugeordnet sind, können ab dem 01.10.2020 Videosprechstunden mit Patienten sowie Videofallkonferenzen mit Pflegepersonal abgerechnet werden. Telekonsilien sind ab Oktober für alle Versicherten abrechenbar. „Diese technischen Möglichkeiten sind sehr effizient und bringen viele Vorteile für alle Beteiligten, also Zahnärzte, Pflegeeinrichtungen, Patienten und Kostenträger – besonders in Zeiten der andauernden Pandemie“, so Martin Hendges, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KZBV.

Den Beschluss des Bewertungsausschuss können Sie hier nachlesen.

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