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Selbst ist die Frau – Hamburger Physiotherapeutin berichtet vom Verkauf ihrer Praxis

Viele Praxisinhaber haben die Sorge, keinen Nachfolger zu finden, wenn sie selbst in den Ruhestand gehen. So erging es auch Doris Möde, die im März 2018 ihre Praxis verkauft hat. Sie erzählt, wie sie vorgegangen ist, was es alles zu organisieren gab – und was sie im Nachhinein anders machen würde.
© www.schmolzeundkuen.de

„Ich habe meine Praxis ohne große Hilfe verkauft und alles selbst in die Hand genommen“, erklärt die ehemalige Praxisinhaberin und Physiotherapeutin. „Das hat mich natürlich sehr viel Zeit und schlaflose Nächte gekostet, aber am Ende ist alles gut gegangen.“ Etwa drei bis vier Jahre vor dem eigentlichen Verkauf begann Doris Möde sich über das Thema zu informieren. „Leider habe ich dabei die Erfahrung gemacht, dass mir keiner so richtig helfen konnte“, berichtet die Physiotherapeutin. „Nirgendwo gab es Unterlagen oder wichtige Informationen, die mich wirklich weitergebracht hätten.“ Also hat sie an einem Seminar zum Praxisverkauf bei Dr. Birgit Schröder, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht teilgenommen. Aber die Informationen waren Möde nicht konkret genug. „Daher habe ich sehr viel im Internet recherchiert und mir selbst geholfen – mit Erfolg.“

Interessenten anlocken

Nachdem die Praxisinhaberin eine Vorstellung vom Preis hatte, musste eine ordentliche Verkaufsanzeige her. Diese sollte die wichtigsten Informationen zur Praxis enthalten. „Das war gar nicht so leicht. Wenn ich in meine Unterlagen schaue, habe ich dort viele Versionen, in denen Freunde, Kollegen und auch ich selbst immer wieder Korrekturen eingefügt haben, bis mir die Anzeige endlich gefiel“, berichtet Möde. Veröffentlicht hat sie die Verkaufsanzeige ausschließlich im Internet. „Die meisten Anfragen hatte ich über www.physio.de. Insgesamt waren es etwa zwölf“, erzählt sie. „Manche haben nur nach dem Preis gefragt. Als ich diesen am Telefon nicht nennen wollte, haben viele einfach wieder aufgelegt. Da wusste ich dann auch, dass sie einfach kein richtiges Interesse an meiner Praxis haben. Eingeladen habe ich am Ende vier Interessenten.“

Verkaufsgespräche führen

Doris Möde hat bei dem Verkauf ihrer Praxis alle Schritte immer gut vorbereitet, so auch auf die Verkaufsgespräche. „Ich habe mir vorab überlegt, welche Fragen ich den potenziellen Käufern stellen möchte, zum Beispiel in welcher Zeitfrequenz sie arbeiten. Daraus wollte ich ableiten, ob meine Patienten in Zukunft auch noch gut behandelt werden“, erklärt sie. „Außerdem habe ich mir zur Vorbereitung Fragen notiert, die die Interessenten an mich haben könnten: Kann die Praxis umgebaut werden? Wie sieht es mit Mitbewerbern in der Umgebung aus? Wie viele Patienten sind zurzeit in Behandlung?“

Vertrag erstellen

Um die Vertragserstellung haben sich in ihrem Fall die neuen Käufer gekümmert. Üblicherweise machen das aber die Verkäufer. Wichtig ist, dass der Vertrag individuell auf die Praxis zugeschnitten ist. Darum kümmert sich in der Regel ein Anwalt. „Ich habe aus der Praxis noch eine Behandlungsliege mitgenommen. Das habe ich vorab immer betont. Es ist wichtig, dass beide Parteien alle Abmachungen schriftlich festhalten, damit es keinen Streit gibt“, berichtet die ehemalige Praxisinhaberin. „Einen kleinen Zwist hatten wir am Ende noch wegen der Entsorgung der Trennwände. Wir haben einen Kompromiss gefunden, aber ich ärgere mich, dass ich das im Vorfeld nicht bedacht hatte.“

Übergabe planen

Die ersten potenziellen Käufer, die sich die Praxis von Doris Möde ansahen, haben sie später auch übernommen. „Wir hatten leider ein paar Probleme mit dem Vermieter, der geplante Sanierungsarbeiten nicht rechtzeitig durchgeführt hat. Dadurch verzögerte sich der ganze Verkauf um drei Monate.“ Den Vertrag unterzeichneten beide Parteien schließlich am Tag der Übergabe. „Das war vielleicht auch etwas knapp, aber es hat ja alles geklappt“, fügt Möde hinzu.

Bestehende Arbeitsverträge beenden

Wer seine Praxis verkauft, übergibt auch die Arbeitsverträge der Mitarbeiter an die Nachfolger. Diese sind verpflichtet, diese zu übernehmen. Der Verkäufer kann das Arbeitsverhältnis mit einem Aufhebungsvertrag beenden. Darin geht es vor allen Dingen darum, dass beide Seiten unterzeichnen, dass keine Ansprüche mehr auf ausstehenden Lohn, Abfindungszahlungen, Ausgleich von Mehrarbeit, Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Urlaubszeit bestehen.

Zum Abschluss: Verabschiedung von den Patienten

„Rechtzeitig vor der Übergabe der Praxis habe ich die verordnenden Ärzte per Post angeschrieben und mich verabschiedet“, erzählt Doris Möde. „Gleichzeitig habe ich meine Patienten zu einer Feier eingeladen, bei der sich auch die Nachfolger vorgestellt haben.“

Übergang schaffen – kann, muss aber nicht

Die ehemalige Praxisinhaberin hat ihren Nachfolgern angeboten, für eine Übergangszeit weiter in der Praxis mitzuarbeiten. „Das wollten sie aber nicht. Also arbeite ich jetzt noch einmal die Woche selbstständig als Physiotherapeutin in anderen Räumlichkeiten“, erzählt sie.

 

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