Voraussetzung für die Anerkennung von COVID-19 als Berufskrankheit ist eine Verdachtsanzeige, die dann das Anerkennungsverfahren auslöst. Das Prüfverfahren verlaufe im Fall von COVID-19 relativ schnell, denn das Ermittlungsverfahren sei in der Regel weniger aufwändig als in anderen Fällen, etwa bei Wirbelsäulen- oder Krebserkrankungen, so eine Sprecherin der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) gegenüber der Ärzte Zeitung.
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