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COVID-19 in mehr als 5.700 Fällen als Berufskrankheit anerkannt

5.762 Fälle von COVID-19 wurden mittlerweile (Stand 3. Juli 2020) als Berufskrankheit anerkannt, wie die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) auf Anfrage der Ärzte Zeitung mitteilt. Alle Betroffenen seien Angehörige der Gesundheitsberufe.
© LucaLorenzelli

Voraussetzung für die Anerkennung von COVID-19 als Berufskrankheit ist eine Verdachtsanzeige, die dann das Anerkennungsverfahren auslöst. Das Prüfverfahren verlaufe im Fall von COVID-19 relativ schnell, denn das Ermittlungsverfahren sei in der Regel weniger aufwändig als in anderen Fällen, etwa bei Wirbelsäulen- oder Krebserkrankungen, so eine Sprecherin der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) gegenüber der Ärzte Zeitung.

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