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DGUV: Pandemiebedingt längere Unterbrechungsfristen zulässig

Stand 10.01.2022. Auch die DGUV hat die pandemiebedingten Sonderregelungen zu Hygienepauschale und Unterbrechungsfristen bis Ende März 2022 verlängert. Für Akutpatienten sind im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung derzeit Unterbrechungen von 14 Kalendertagen zulässig, teilt die Pressestelle mit.
© Andrey Popov

Bei Langzeitbehandlungen mit entsprechend vorliegender von einer Berufsgenossenschaft oder einer Unfallkasse genehmigter Dauerverordnung ist eine Unterbrechung von vier Wochen (28 Kalendertagen) zulässig. Zudem können Heilmittelerbringer weiterhin die Hygienepauschale von 1,50 Euro pro Verordnung abrechnen (wir berichteten).

Behandlungen per Video übernehmen die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung grundsätzlich nicht. Nach ausführlicher interner ärztlicher Beratung sei man zu dem Ergebnis gekommen, dass im Unfallgeschehen in den überwiegenden Fällen eine persönliche Therapie notwendig sei, um den Heilerfolg sicherzustellen.

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