Bei Langzeitbehandlungen mit entsprechend vorliegender von einer Berufsgenossenschaft oder einer Unfallkasse genehmigter Dauerverordnung ist eine Unterbrechung von vier Wochen (28 Kalendertagen) zulässig. Zudem können Heilmittelerbringer weiterhin die Hygienepauschale von 1,50 Euro pro Verordnung abrechnen (wir berichteten).
Behandlungen per Video übernehmen die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung grundsätzlich nicht. Nach ausführlicher interner ärztlicher Beratung sei man zu dem Ergebnis gekommen, dass im Unfallgeschehen in den überwiegenden Fällen eine persönliche Therapie notwendig sei, um den Heilerfolg sicherzustellen.
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