Für geboosterte Kontaktpersonen entfällt die Quarantäne – das gilt auch für vergleichbare Kontaktpersonen, wie frisch doppelt geimpfte, geimpft und genesene sowie frisch genesene Menschen. Infizierte und alle anderen Kontaktpersonen müssen sich nur noch zehn statt 14 Tage isolieren, sofern keine Symptome vorliegen. Nach sieben Tagen können sie sich mit einem PCR- oder anerkannten Antigentest freitesten.
Personal, das in Kontakt mit besonders vulnerablen Personengruppen ist, wie in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe, kann sich nach sieben Tagen nur mithilfe eines PCR-Tests aus der Quarantäne und Isolation freitesten, sagte Bundeskanzler Scholz in der anschließenden Pressekonferenz. Voraussetzung ist, dass diese Personen für 48 Stunden symptomfrei sind. Ob dies auch für Heilmittelmittelerbringer gilt, haben wir bei der Bundesregierung angefragt. Die Antwort steht aktuell noch aus.
Es wurde zudem eine Ausweitung der 2G Plus-Regeln für den Bereich der Gastronomie beschlossen: Doppelt Geimpfte und Genesene müssen bei einem Restaurantbesuch einen negativen Antigentest vorlegen. Für Personen, die als geboostert gelten, entfällt die Testpflicht.
Voraussichtlich sollen die Regelungen ab dem 15. Januar 2022 gelten.
Achtung: Achten Sie zusätzlich auf die jeweiligen Regelungen in Ihrem Bundesland. Diese können von den hier beschlossenen Maßnahmen abweichen.
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