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Weiterbildungen: Beantragung von Prämiengutscheinen nur noch bis Ende 2021

Noch bis zum 31. Dezember 2021 können Arbeitnehmer, deren zu versteuerndes Einkommen im Jahr höchstens 20.000 Euro beträgt und die mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten, für eine berufsbezogene Weiterbildung eine Bildungsprämie beantragen. Der Staat übernimmt damit die Hälfte der Kosten für die Weiterbildung, maximal 500 Euro.
© Stadtratte

Es gibt zwei Varianten der Bildungsprämie: den Prämiengutschein und den Spargutschein („Weiterbildungssparen“). Beide Gutscheine können auch miteinander kombiniert werden. Die Gutscheine sind ab Ausstellungsdatum sechs Monate gültig. Längstens können sie also bis Ende Juni 2022 für eine Weiterbildung eingesetzt werden. Um die Gutscheine zu erhalten, ist ein Beratungsgespräch in einer von deutschlandweit rund 530 Beratungsstellen notwendig. Weitere Fördermöglichkeiten für Weiterbildungen haben wir in unserem Artikel „Finanzspritze für Weiterbildungen“ (Ausgabe 6-2021) zusammengefasst.

Mehr zur Bildungsprämie lesen Sie hier.

Außerdem interessant:

Finanzspritze für Weiterbildungen

Gekommen, um zu bleiben: Wie Sie Fort- und Weiterbildungen zur Mitarbeiterbindung nutzen können

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