G-BA beschließt: Heilmittelleistungen dauerhaft per Video möglich
Auch über den 31. Dezember 2021 hinaus können Therapeuten bestimmte Heilmittelleistungen per Video durchführen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute (21. Oktober 2021) die Heilmittel-Richtlinien entsprechend geändert. Bis Ende 2021 sollen nun der GKV-Spitzenverband und die Spitzenorganisationen der Heilmittelerbringer die jeweiligen verordnungsfähigen Heilmittel festlegen, heißt es in der Pressemitteilung.