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G-BA beschließt: Heilmittelleistungen dauerhaft per Video möglich

Auch über den 31. Dezember 2021 hinaus können Therapeuten bestimmte Heilmittelleistungen per Video durchführen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute (21. Oktober 2021) die Heilmittel-Richtlinien entsprechend geändert. Bis Ende 2021 sollen nun der GKV-Spitzenverband und die Spitzenorganisationen der Heilmittelerbringer die jeweiligen verordnungsfähigen Heilmittel festlegen, heißt es in der Pressemitteilung.
© iStock: Chainarong Prasertthai

Sobald die Beschlüsse zur Änderung der Heilmittel-Richtlinien für vertragsärztliche und vertragszahnärztliche Versorgung in Kraft getreten sind und der GKV Spitzenverband mit den Spitzenorganisationen der Heilmittelerbringer entsprechende bundeseinheitliche Verträge geschlossen hat, besteht die regelhafte Möglichkeit für telemedizinische Heilmittelbehandlungen, so der G-BA. Die pandemiebedingten Corona-Sonderregelungen, die bisher Videobehandlungen ermöglichen, bleiben bis Ende Dezember 2021 bestehen.

Die Pressemitteilung finden Sie hier.

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