Die Krankenkassenverbände und der GKV-Spitzenverband haben die Sonderregelungen für Praxen, die vom Hochwasser betroffen sind, bis zum 31. März 2022 verlängert. Konkret bedeutet dies, dass betroffene Praxen neben der Möglichkeit von Videotherapie (coronabedingt) auch weiterhin Heilbehandlungen außerhalb der Praxisräume erbringen dürfen.
In ihrer Mitteilung geben die Krankenkassen zudem Hinweise zur Abrechnung von hochwasserbedingt beschädigten oder verloren gegangenen Verordnungen. Heilmittelpraxen, die die Originalverordnungen für vor Hochwasserbeginn durchgeführte Behandlungen verloren haben und für die keine „Ersatzverordnungen“, „Verordnungskopien“ und kein Abrechnungsdatensatz vorhanden sind, sollten sich bei ihrem Berufs- beziehungsweise Landesverband melden. Für Praxen, die keinem Berufsverband angehören und die sich direkt beim GKV-Spitzenverband gemeldet haben, prüfen die Krankenkassen eine Härtefallregelung im Einzelfall, heißt es weiter.
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