up|unternehmen praxis

Kassenzahnärztliche Vereinigungen

Baden-Württemberg: EpiLage-Fortgeltungsgesetz ohne Heilmittelerbringer

Am 4. März 2021 verabschiedete der Bundestag den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD „zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen“. Wie die Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg berichtet, bemängelte die FDP, dass wichtige Akteure des Gesundheitswesens wie Hebammen, Heilmittelerbringer und Zahnärzte in dem Entwurf fehlen.
© iStock, Dutko

Der Änderungsantrag der FDP sah eine Ergänzung zu Artikel 3 vor, der unter anderem Ausgleichszahlungen für Heilmittelerbringer vorsah: „Mindern sich die Einnahmen bei einzelnen Heilmittelerbringern in einem die Praxis oder selbständige Tätigkeit gefährdendem Umfang in Folge einer Pandemie, Epidemie, Endemie, Naturkatastrophe oder eines anderen Großschadensereignis, werden die Einnahmeausfälle bis zu einer Höhe von 90 Prozent des in dem letzten vollen Kalenderjahr vor der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nach § 5 IfSG erbrachten Leistungen als Ausgleichszahlungen aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds erstattet.“ Die Forderung nach einer geregelten Ausgleichszahlung lehnte der Bundestag ab.

Quelle: KZV Baden-Württemberg, Gesundheitstelegramm, Ausgabe 8/2021 | kostenfreier Volltextzugriff

Außerdem interessant:

RKI: Bei Geimpften geringeres Risiko einer Virusübertragung

Videotherapie wahrscheinlich genauso effektiv wie konventionelle Behandlung

0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
0
Wir würden gerne erfahren, was Sie meinen. Schreiben Sie einen Kommentar.x