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Übergangsfrist für eAU bis Jahresende vereinbart

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat sich mit dem GKV-Spitzenverband über eine Übergangsfrist für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) geeinigt. Zwar soll sie wie geplant am 1. Oktober 2021 starten, Arztpraxen, die nicht rechtzeitig mit der nötigen Technik ausgestattet sind, können aber weiterhin den „gelben Schein“ auf Papier nutzen, teilte die KBV mit. Trotz Übergangsregelung rät die KBV den Ärzten, sich zügig auf die Umstellung vorzubereiten und u. a. einen KIM-Dienst (Kommunikation im Medizinwesen) zu bestellen.
© AnnettVauteck


Der Gesetzgeber hat die Einführung der eAU in zwei Schritten geplant: Ab 1. Oktober 2021 übermitteln Ärzte Krankschreibungen elektronisch an die Krankenkassen. Ihren Patienten händigen sie einen Papierausdruck für den Arbeitgeber und einen für deren Unterlagen aus. Ab 1. Juli 2022 sollen die Krankenkassen die eAU-Bescheinigung auch an die Arbeitgeber schicken, nur die Patienten erhalten dann noch einen Papierausdruck.

Mehr unter www.kbv.de/html/e-au.php

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