Übergangsfrist für eAU bis Jahresende vereinbart
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat sich mit dem GKV-Spitzenverband über eine Übergangsfrist für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) geeinigt. Zwar soll sie wie geplant am 1. Oktober 2021 starten, Arztpraxen, die nicht rechtzeitig mit der nötigen Technik ausgestattet sind, können aber weiterhin den „gelben Schein“ auf Papier nutzen, teilte die KBV mit. Trotz Übergangsregelung rät die KBV den Ärzten, sich zügig auf die Umstellung vorzubereiten und u. a. einen KIM-Dienst (Kommunikation im Medizinwesen) zu bestellen.