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Bundesweit geltende Preise veröffentlicht: 24 Prozent höhere Vergütung als im Vorjahr, 900 Mio. Euro mehr im 2. Halbjahr 2019

Der GKV-Spitzenverband hat gerade noch rechtzeitig die gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichung der bundesweit geltenden Höchstpreise zum 30.06.2019 geschafft. Damit treten zum 1. Juli 2019 neue Preise in Kraft, die den GKV-Heilmittelpraxen im Vorjahresvergleich 24 Prozent höhere Vergütungen bescheren. Deutliche Zuwächse gibt es für alle Fachrichtung, Ost- wie Westländer.
© iStock: baona

Die Bundeseinheitlichen Höchstpreise zum 1. Juli führen im Bundesdurchschnitt zu zum Teil erheblichen Zuwächsen im Vergleich zum Vorjahr. Die Heilmittelleistungen Sprachtherapie 45 Min., Ergotherapie/SP, ET/PS, ET/MS und KG-ZNS-Kinder können Preiserhöhungen im Vergleich zum Vorjahr von über 30 Prozent verbuchen. Nur zwei Heilmittelleistungen wuchsen unter 20 Prozent, MLD60 mit 19,4 Prozent und Schlusslicht KG als Einzelbehandlung mit einem Zuwachs von nur 16,5 Prozent.

Bezogen auf den in 2018 erzielten Gesamtumsatz von rund 7,3 Milliarden Euro erhält die Heilmittelbranche mit den um 24 Prozent höheren Vergütungen eine Summe von fast 900 Millionen Euro zusätzlich für ihre Leistungen im 2. Halbjahr 2019 aus den Kassen der GKV. Das wäre weit mehr, als selbst die GKV prognostiziert hatte.

Abbildung der 14 am häufigsten verordneten Heilmittel 2018

Leistungsbeschreibung Zuwachs im 2. Hj. 2019
Krankengymnastik, EB 16,5%
Manuelle Therapie 23,8%
KG-ZNS-Erwachsene, EB 29,9%
Sprachtherapie, 45 Minuten, EB 32,4%
Ergoth. (sensomotorisch/perzeptiv), EB 31,2%
Manuelle Lymphdrainage 45 Min. 26,8%
Manuelle Lymphdrainage 60 Min. 19,4%
Podologische Komplexbehandlung 26,3%
Ergoth. bei psychischen Störungen 31,0%
Ergoth. bei motorischen Störungen, EB 30,4%
KG-ZNS-Kinder, EB 31,6%
Manuelle Lymphdrainage 30 Min. 24,5%
Warmpackungen 23,0%
KG, (gerätegestützt), EB 21,5%

Unterschiede zwischen den Ländern geringer als erwartet

Die befürchteten Unterschiede zwischen vermeintlich hochpreisigen Bundesländern, wie etwa Baden-Württemberg, und niedrigpreiseigen Ländern, wie z.B. Mecklenburg-Vorpommern, stellen sich so nicht ein. Die Preiserhöhung für Physiotherapie in BaWü ergibt einen Zuwachs von rund 19,6 Prozent im Vergleich zu 2018. Mecklenburg-Vorpommern kann zwar mit einem Zuwachs von rund 25,6 Prozent besser abschneiden, es waren aber noch größere Unterschiede erwartet worden.

Berechnung der prozentualen Steigerung

Insgesamt spielen bei der Berechnung der Ergebnisse der Preiserhöhungen die regional sehr unterschiedlichen Marktanteile der Krankenkassen ebenso eine Rolle, wie der sehr unterschiedliche Versorgungsgrad der Bevölkerung mit den verschiedenen Arten von Heilmitteln.

Methodik: Zur Berechnung der Auswirkungen der bundeseinheitlichen Höchstpreise können die Zahlen aus dem GKV-HIS genutzt werden. Die am häufigsten verordneten Heilmittel (etwa 88 Prozent aller Heilmittelausgaben) werden dort ausgewiesen mit Umsatz und Anzahl der Behandlungen. Daraus lässt sich ein durchschnittlicher Preis je Behandlungseinheit für 2018 errechnen, der über alle Kassenarten hinweg als Mittelwert fungiert. Multipliziert man den neuen bundeseinheitlichen Höchstpreis mit der Menge der Behandlungseinheiten aus 2018, erhält man als Ergebnis den Gesamtumsatz, der mit den neuen Preisen bei identischen Behandlungsmengen zusammengekommen wäre. Daraus ergibt sich die prozentuale Steigerung der Preiserhöhung.

Ganz konkret: Die neuen Preislisten finden Sie auf den Seiten des GKV-Spitzenverbands (www.gkv-heilmittel.de). Hier sind jedoch nur die Positionsnummern ohne den erklärenden Text aufgeführt. Über die up|plus Hotline können Sie die neuen Preislisten als Excel-Tabelle inkl. der Positionsbeschreibungen anfordern. Starke Software Kunden erhalten die neuen Preise automatische über die regulären Preisupdates. Weitere Fragen und Antworten finden Sie unter in Kürze unter FAQ – Häufig gestellte Fragen zu den bundesweit geltenden Preisen. Warum bei den Hausbesuchspauschalen noch unbedingt eine Nachbesserung nötig ist, lesen Sie hier.

 

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