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Steuerberater - Themenschwerpunkt im Magazin 9 2019

Berufsportrait Steuerberater

Was ich von ihm erwarten kann und was er kostet
Belege buchen, den Mitarbeitern das Gehalt überweisen und sich um den Jahresabschluss kümmern – das alles sind typische Aufgaben, die ein Steuerberater für Unternehmer übernimmt. Doch wie die Berufsbezeichnung vermuten lässt, spielt auch das Thema Beratung eine große Rolle. Wir haben mit Dagmar Voss, Steuerberaterin mit dem Schwerpunkt Heilberufe und Partnerin der NOLL & VOSS Steuerberater • Rechtsanwalt PartG mbB, darüber gesprochen, in welchem Umfang Steuerberater tätig werden und wie die Honorare für die Leistungen zustande kommen.
© demaerre

Frau Voss, was machen Steuerberater klassischerweise?

VOSS: Die Aufgaben, die ein Steuerberater für Praxisinhaber übernehmen kann, sind sehr vielseitig. Zu den typischen Leistungen zählen zum einen die Buchführung, also das monatliche Buchen der Belege und das Erstellen des Jahresabschlusses bzw. der Einnahme-Überschuss-Rechnung. Dann übernehmen die Steuerberater klassischerweise die Steuererklärung, vertreten den Praxisinhaber gegenüber dem Finanzamt und informieren ihn, wenn es für ihn steuerrelevante Änderungen gibt. Wenn der Praxisinhaber Angestellte beschäftigt, kümmern sie sich zudem in der Regel um die Lohnbuchhaltung. Es gibt aber auch Praxisinhaber, die bestimmte Dinge lieber selbst ausführen, wie etwa die Buchführung vorbereiten, um selbst zu buchen. Der Steuerberater übernimmt dann mehr eine Kontrollfunktion. Auch das ist möglich.

Welche Aufgaben kann ich ihm darüber hinaus übertragen?

VOSS: Auf Wunsch erstellt ein Steuerberater auch Steuerprognosen, bespricht mit dem Mandanten die monatlichen oder vierteljährlichen betriebswirtschaftlichen Auswertungen und zeigt auf, wie sich die Kosten im Vergleich zum Vorjahr und der Branche entwickelt haben. Auch eine betriebswirtschaftliche Beratung ist möglich, insbesondere wenn Investitionen anstehen. Kommt es zu einer Betriebsprüfung, steht er dem Inhaber regelmäßig zur Seite. Im Ernstfall unterstützt der Steuerberater in außergerichtlichen Streitigkeiten, in Ausnahmefällen auch bei gerichtlichen Verfahren, wie etwa einem Klageverfahren vor dem Finanzgericht.

Wie Unterstützung und Beratung konkret aussehen, vereinbaren der Steuerberater und der Mandant individuell miteinander.

Den Klienten zu beraten, gehört zu den Pflichten eines Steuerberaters. Doch was kann ich als Praxisinhaber erwarten? Gibt es Basics, die jeder Steuerberater einhalten muss?

VOSS: Laut § 33 des Steuerberatungsgesetzes haben Steuerberater die Pflicht, im Rahmen ihres Auftrags ihre Auftraggeber in Steuersachen zu beraten, sie zu vertreten und ihnen bei der Bearbeitung ihrer Steuerangelegenheiten und bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten Hilfe zu leisten. Darunter fällt laut des Gesetzes auch, den Mandanten bei der Erfüllung der Buchführungspflichten sowie in Steuerstrafsachen und Bußgeldsachen wegen einer Steuerordnungswidrigkeit zur Seite zur stehen.

Besonders der Punkt Beratungspflicht sorgt in der Praxis jedoch teilweise zu Missverständnissen zwischen Beratern und Klienten. Die Basis für den Umfang der Beratung ist das Mandat, das der Klient dem Steuerberater erteilt. Dieser führt die darin vereinbarten Leistungen aus. Im Rahmen des Mandats sind wir dann verpflichtet, die Klienten umfassend zu steuerlichen Gesichtspunkten zu beraten.

Was heißt das konkret?

VOSS: Wenn wir beispielsweise wissen, dass unser Klient Physiotherapeut ist und eine Heilpraktikererlaubnis hat, dann gehört es zum Beispiel zu unserer Pflicht, ihn auch ungefragt umfangreich über das Thema Umsatzsteuer zu informieren. Oder wenn wir wissen, dass der Klient verheiratet ist, müssen wir ihn darüber belehren bzw. ihn dahingehend beraten, ob eine Zusammen- oder Einzelveranlagung für ihn günstiger ist. Tun wir dies nicht und erleidet unser Klient dadurch Schaden, haften wir dafür.

Was einige Klienten jedoch nicht bedenken, ist, dass wir der Beratungspflicht nur nachkommen können, wenn wir von ihnen auch die dafür notwendigen Informationen bekommen. Wir Steuerberater sind keine Hellseher, auch die Klienten müssen ihren Teil dazu beitragen. Eine gute Zusammenarbeit basiert auf dem Prinzip des Gebens und Nehmens.

Braucht jede Praxis einen Steuerberater?

VOSS: Nein, theoretisch können Praxisinhaber auch alle Aufgaben selbst übernehmen. Das empfehle ich jedoch nur jenen, die sehr steueraffin sind und nur wenige Mitarbeiter haben. Denn es gibt so viele Besonderheiten, die es zu beachten gibt und ständig ändert sich steuergesetzlich etwas. Praxisinhaber ersparen sich viel Stress, wenn sie zumindest die Buchführung ganz oder teilweise von einem Steuerberater erledigen lassen. Wer sich dennoch gegen einen Steuerberater entscheidet, kann sich Unterstützung von einem Buchhalter holen. Hier ist jedoch wichtig zu wissen, dass dieser deutlich weniger Aufgaben ausführen darf, als ein Steuerberater (siehe Kasten, Anm. d. Red.).

Das klingt alles sehr gut. Doch was kosten Praxisinhaber die Dienste eines Steuerberaters?

VOSS: Bei der Berechnung des Honorars muss sich jeder Steuerberater an die Steuerberatervergütungsverordnung halten. Eine wichtige Rolle bei der Berechnung des Honorars spielt der Gegenstandswert, der entweder dem Jahresumsatz oder Summe des Aufwands entspricht. Auf diesen Gegenstandswert wendet der Steuerberater nun für jede Leistung einen sogenannten Hebesatz an: Es gibt eine Mindest- und Höchstgebühr, im Rahmen dessen der Steuerberater entscheidet, wie hoch das Honorar für die Leistung ausfällt. Die jeweiligen Spannen sind mit Zehntelsätzen festgelegt – zwischen einem und zehn Zehnteln. Die Sätze geben an, wie viel Zehntel von der Maximalgebühr berechnet wird. Die Spanne für das Anfertigen einer Einkommenssteuererklärung liegt beispielsweise zwischen einem Zehntel und sechs Zehntel.

Hinzu kommen einzelne Nebenleistungen wie Entgelte für Post und Telekommunikation. Bestimmte Leistungen kann der Steuerberater darüber hinaus auch nach Stunden abrechnen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn er beratend tätig wird. Einige vereinbaren dafür auch eine Pauschale.

Wie hoch das Honorar ausfällt, kommt also vor allen Dingen auf das Auftragsvolumen an. Was viele Klienten zudem nicht bedenken: Auch sie können die Kosten oft beeinflussen. Wenn der Praxisinhaber Unterlagen unvollständig einreicht und der Steuerberater mehrmals nachfragen muss, treibt das die Kosten oftmals unnötig in die Höhe.

Steuerberater vs. Buchhalter

Nur wer die staatliche Steuerberaterprüfung erfolgreich abgeschlossen hat, darf den geschützten Titel Steuerberater führen und damit umfangreiche steuerliche Aufgaben ausführen. Dazu zählen unter anderem das Führen der kompletten Buchhaltung und Erstellen und Versenden von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen.

Im Gegensatz dazu ist die Bezeichnung Buchhalter nicht geschützt, jeder mit einer erfolgreich abgeschlossenen kaufmännischen Ausbildung darf als Buchhalter arbeiten. Daraus resultiert ein deutlich geringerer Aufgabenbereich: Buchhalter unterstützen bei der Buchung von Belegen. Selbst buchen dürfen sie jedoch nur, wenn sie die Zusatzqualifikation Bilanzbuchhalter vorweisen können. Diese befähigt zudem dazu, einfache Abschlussarbeiten zu begleiten bzw. sie für den Steuerberater vorzubereiten.

Informationspflicht klar geregelt

Wenn für ein Anliegen verschiedene steuerrechtliche Wege in Frage kommen, so muss Ihr Steuerberater Ihnen diese inklusive der Vor- und Nachteile sowie möglicher Rechtsfolgen aufzeigen – ein Hinweis genügt, er muss sie nicht im Einzelnen aufschlüsseln.

Ihr Steuerberater ist zudem verpflichtet, Ihnen den für Sie sogenannten relativ sichersten Weg, der zur Erfüllung des angestrebten steuerlichen Ziels notwendig ist, aufzuzeigen. Sie selbst entscheiden jedoch, ob und welches Risiko Sie eingehen möchten.  Wenn höchstrichterliche Rechtsprechungen vorliegen, ist Ihr Steuerberater an diese gebunden. Entscheidungen des BFG und EuGH muss er beachten und allgemeine Verwaltungsvorschriften (Verwaltungsübungen) des zuständigen Finanzamts berücksichtigen.

Zudem ist er verpflichtet, die Gesetzes- und Rechtskenntnisse, die für das Mandat relevant sind, zu besitzen oder sich diese zu verschaffen.

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