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Kassenärztliche Vereinigungen

Brandenburg: Bei Zweitmeinung vor Wirbelsäulen-OP auch Physiotherapeuten fragen

Seit Mitte November 2021 können sich Patienten eine zweite ärztliche Meinung vor bestimmten Operationen an der Wirbelsäule einholen. Dazu gehören u.a. Osteosynthesen, Spondylodesen, Exzisionen von Bandscheibengewebe sowie Implantationen von Bandscheibenprothesen. Zur Zweitmeinung zugelassen sind Fachärzte der Orthopädie und Unfallchirurgie, der Neurologie, der physikalischen und rehabilitativen Medizin, der Neurochirurgie und Allgemeinmediziner mit der Zusatzbezeichnung „Spezielle Schmerztherapie“. 
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Voraussetzung für die Abrechnung ist die Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB). Das Antragsformular kann auf der Website der KVBB heruntergeladen werden. Für die Beratung zur Zweitmeinung können Ärzte auch Physiotherapeuten oder Krankengymnasten hinzuziehen. Neben der Durchsicht der vorliegenden Befunde soll der Zweitmeiner insbesondere darauf eingehen, ob aus seiner Sicht alle Möglichkeiten der konservativen Therapie als Alternative zur Operation ausgeschöpft wurden.

Quelle: KV Brandenburg, KV-Intern,  Ausgabe 12/2021 | kostenfreier Volltextzugriff

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