Therapie Abstract
Kassenärztliche Vereinigungen
Brandenburg: Bei Zweitmeinung vor Wirbelsäulen-OP auch Physiotherapeuten fragen
Seit Mitte November 2021 können sich Patienten eine zweite ärztliche Meinung vor bestimmten Operationen an der Wirbelsäule einholen. Dazu gehören u.a. Osteosynthesen, Spondylodesen, Exzisionen von Bandscheibengewebe sowie Implantationen von Bandscheibenprothesen. Zur Zweitmeinung zugelassen sind Fachärzte der Orthopädie und Unfallchirurgie, der Neurologie, der physikalischen und rehabilitativen Medizin, der Neurochirurgie und Allgemeinmediziner mit der Zusatzbezeichnung „Spezielle Schmerztherapie“.