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Datenschutz?…! Rechtliche Hinweise auf Social-Media-Plattformen

Von Niels Köhrer, externer Datenschutzbeauftragter für up|plus-Kunden

Praxen betreiben regelmäßig eine Internetseite, über die sie Interessenten und Patienten Informationen zu der eigenen Praxis bereitstellen. Immer häufiger werden mittlerweile auch Auftritte auf sozialen Medien gepflegt, um verschiedene Zielgruppen besser erreichen zu können. Weitestgehend bekannt ist die Pflicht zu der Bereithaltung eines Impressums und Datenschutzhinweisen auf einer Website.

Auftritte in sozialen Medien werden aber als eigenständige Auftritte angesehen. Auf diesen Auftritten müssen daher ebenfalls rechtliche Hinweise bereitgestellt werden. Dies wurde auch bereits gerichtlich entschieden. Die rechtlichen Hinweise können natürlich als Volltext hinterlegt werden, praktischer ist jedoch meist eine Verlinkung auf die Rechtstexte der Website. Dadurch müssen die Rechtstexte nicht auf mehreren Kanälen gepflegt werden. Hierzu folgende Tipps:

  • Links müssen klickbar und die Rechtstexte müssen über wenigstens 2-Klicks erreichbar sein (hierbei geht es um die leichte Auffindbarkeit)
  • die Funktion des Links sollte erkennbar sein, daher eine Bezeichnung wie „Impressum: …“ oder „Datenschutzhinweise: …“ oder einen sprechenden Link verwenden (z. B. https://koehrer.de/impressum/)

In den Datenschutzhinweisen ist dann ein kurzer Absatz zu der eigenen Verarbeitung von Daten auf Social-Media-Kanälen aufzunehmen. Ob diese Verpflichtung sinnvoll ist oder nicht, steht nicht zur Debatte, denn Abmahnungen aufgrund falscher/fehlender Impressen sind absolute Klassiker, können jedoch verhältnismäßig leicht verhindert werden.

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