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Datenschutz?…! Rechnungsversand per E-Mail

Von Niels Köhrer, externer Datenschutzbeauftragter für up|plus-Kunden

Ist es Praxisinhabern möglich eine Rechnung per einfacher E-Mail an den Patienten zu schicken und dadurch nicht gegen datenschutzrechtliche Vorschriften zu verstoßen? Wenn es nach den Aufsichtsbehörden geht, dann lautet die Antwort: Nein.

Im Zusammenhang mit E-Mails taucht immer der Begriff Verschlüsselung auf. Als Transportverschlüsselung (die E-Mail ist auf dem Weg zwischen den verschiedenen Servern verschlüsselt, nicht aber der Inhalt der E-Mail) und als Inhaltsverschlüsselung.

Ersteres ist als Standard anzusehen und wird durch die allermeisten Provider gewährleistet und ist ausreichend für normale Geschäftsbriefe. Die Inhaltsverschlüsselung lässt sich jedoch nur erreichen, wenn Absender und Empfänger eine extra Software installieren. Dies ist mangels eines einheitlichen Standards aktuell in der Praxis schwer umzusetzen und bedarf daher der weiteren Absprache mit dem Empfänger.

Jedoch wird für Rechnungen von Praxen genau diese Inhaltsverschlüsselung gefordert. Der Grund ist, dass es sich grundsätzlich auch bei Rechnungen von Praxen um Gesundheitsdaten handelt und diese als besonders schützenswert gelten.

Es kann daher – auch wenn es hierzu noch keine Rechtsprechung gibt – nicht empfohlen werden die Rechnungen ohne Inhaltsverschlüsselung zu versenden. Zumindest nicht ohne Einwilligung des Patienten in den E-Mail-Versand mit der weniger sicheren Transportverschlüsselung.

Diese Einwilligung ist zwar ebenfalls umstritten, ein etwaiges Bußgeld dürfte jedoch äußerst unwahrscheinlich werden, da der Patient diese Entscheidung selbst getroffen hat. Die Einholung der Einwilligung kostet jedoch Aufwand, welcher möglicherweise die Zeit- und Portoersparnis der E-Mail-Rechnung wieder nivelliert.

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