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PKV: Beitragsrückerstattung kann steuerlicher Nachteil sein

Wer privat krankenversichert ist, hat die Chance, eine Beitragsrückerstattung zu bekommen. Und zwar dann, wenn er innerhalb eines Jahres keine Rechnungen bei seiner Versicherung einreicht. Doch Vorsicht: Bei der Einkommensteuer können Beitragsrückerstattungen ein steuerlicher Nachteil sein.
© Andrii Zastrozhnov

Wer keine Leistungen seiner Versicherung in Anspruch nimmt, bekommt einen Teil seiner gezahlten Beiträge zurück – entweder einen prozentualen Anteil vom Jahresbeitrag oder ganze Monatsbeiträge. Das können 15 Prozent oder zwei bis drei Monatsbeiträge sein.

Versicherte sollten aber beachten, dass die Beitragsrückerstattung auch Auswirkungen auf die Steuer haben kann. Grund dafür ist, dass Steuerpflichtige die Kosten für ihre Krankenversicherung im Rahmen der Sonderausgaben absetzen können. Eine Beitragsrückerstattung rechnet jedoch das Finanzamt auf die geltend gemachten Krankenversicherungsbeiträge an, sodass die Steuerersparnis entsprechend geringer ausfällt.

Beispiel: Bei selbst bezahlten Behandlungskosten von 300 Euro und einer Beitragsrückerstattung von 400 Euro verbleiben nach Steuerabzug bei 40 Prozent Steuersatz noch 240 Euro. Die Erstattung wäre also nach Steuern niedriger als die selbst bezahlten Rechnungen. In diesem Fall wäre es sinnvoller, auf die Beitragserstattung zu verzichten. Eine Beitragsrückerstattung lohnt sich vor allem dann, wenn im betreffenden Jahr überhaupt keine Krankheitskosten entstanden sind.

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