up|unternehmen praxis

Digitale Einkommenssteuererklärung nicht immer zwingend notwendig

Steht der finanzielle Aufwand für die Einrichtung und Aufrechterhaltung einer Datenfernübertragungsmöglichkeit in keinem wirtschaftlich sinnvollen Verhältnis zu den Einkünften nach dem EStG, besteht keine Verpflichtung zur Abgabe einer digitalen Einkommenssteuererklärung. So urteilte der Bundesfinanzhof (BFH) im Falle eines selbstständigen Physiotherapeuten, der sein zuständiges Finanzamt gegen die Pflicht zur elektronischen Steuererklärung verklagte (BFH, 16.06.2020 - VIII R 29/19).
© KangeStudio

Da der Physiotherapeut seine Einkommensteuererklärung auf Papier abgegeben hatte, verhängte das Finanzamt ein Zwangsgeld. Er klagte dagegen und begründete sein Vorgehen damit, dass er nur geringe Umsätze aus selbstständiger Arbeit (weniger als 17.000 Euro) erziele und über keine Internetverbindung verfüge. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg befreite den Physiotherapeuten von der Pflicht, da die Kosten für die Umstellung auf den elektronischen Verkehr mit dem Finanzamt nicht in einer wirtschaftlich sinnvollen Relation zu den Einkünften des Therapeuten stehen (FG Berlin-Brandenburg, 08.08.2019, Az: 4 K 4231/18). Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt. Der BFH entschied nun in letzter Instant zugunsten des Physiotherapeuten.

Außerdem interessant:

Wer bei Steuererklärung trödelt, muss Verspätungszuschlag zahlen

Homeoffice-Kosten wie neuer Laptop sind steuerlich absetzbar

0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
0
Wir würden gerne erfahren, was Sie meinen. Schreiben Sie einen Kommentar.x