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BFH: Finanzamt verlangt zu hohe Zinsen auf Steuernachzahlungen

Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hält die Zinsen auf Steuernachzahlungen für verfassungswidrig hoch – zumindest für die Veranlagungszeiträume ab dem Jahr 2015.  Danach betragen die Zinsen für jeden Monat 0,5 Prozent einer nachzuzahlenden oder zu erstattenden Steuer. Allein bei der steuerlichen Betriebsprüfung kassierte der Fiskus seit 2015 so mehr als zwei Milliarden Euro.
© iStock: Wolfgang Filser

Im vorliegenden Fall hatte das Finanzamt eine 2009 festgesetzte Einkommensteuer nach einer Außenprüfung 2017 geändert. Nachzuzahlen war eine Steuer von knapp zwei Millionen Euro plus Nachzahlungszinsen von rund 240.000 Euro. Der BFH setzte die Vollziehung des Bescheids aus und begründete dies mit „der realitätsfernen Bemessung des Zinssatzes“. Der Gesetzgeber müsse nun prüfen, ob die Höhe des Nachzahlungszinses mit Blick auf das Niedrigzinsniveaus herabgesetzt werden müsse (Az.: IX B 21/18).

Im März hatte der BFH noch entschieden, dass Finanzämter in der gegenwärtigen Tiefzinsphase Zinsen von bis zu sechs Prozent pro Jahr verlangen dürfen. Damals ging es um einen Steuerbescheid aus 2011, der erst 2013 festgesetzt wurde.

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