BGH zu Prämiensparverträgen: Sparkassen müssen Zinsen nachzahlen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Bankkunden den Rücken gestärkt. Mit einem aktuellen Urteil können Kunden mit alten Prämiensparverträgen auf die Nachzahlung zu wenig gezahlter Zinsen hoffen. Die Verträge enthielten laut BGH unzulässige Klauseln zu variablen Zinssätzen (Az.: XI ZR 234/20).