Osteoporose: Extrabudgetäre Verordnung ab 70 Jahre möglich
Bei einer Osteoporose mit Fraktur können Ärzte Patienten, die das 70. Lebensjahr vollendet haben, für sechs Monate nach dem Akutereignis extrabudgetär Physiotherapie verordnen. Zudem liegt bei Patienten mit einem chronifizierten Schmerzsyndrom oder bei Sturzgefahr ein besonderer Verordnungsbedarf (BVB) vor – unabhängig davon, ob eine Osteoporose vorhanden ist.