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Sachsen-Anhalt schaltet Meldeportal zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht frei

Es ist soweit: Ab heute (16. März 2022) müssen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter melden, die ihnen bisher keinen Immunitätsnachweis gegen SARS-CoV-2 vorgelegt haben. Dafür haben sie 14 Tage Zeit. Sachsen-Anhalt hat für die Meldung ein Online-Portal eingerichtet.
© https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/gesundheit/aktuell/coronavirus/impfpflicht/

Auf https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/gesundheit/aktuell/coronavirus/impfpflicht/ wählen Sie zunächst Ihren Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt aus und teilen dem zuständigen Gesundheitsamt auf diesem Weg mit, welche Mitarbeiter keinen Immunitätsnachweis erbracht haben. Die Gesundheitsämter fordern dann die Mitarbeiter dazu auf, einen entsprechenden Nachweis vorzulegen. Geschieht dies nicht, wird der Einzelfall geprüft und ggf. ein Tätigkeitsverbot ausgesprochen.

Wie Sachsen-Anhalt haben auch andere Bundesländer entsprechende Online-Portale eingerichtet, um die Meldung nach § 20a Abs. 1 Satz 1 IfSG vorzunehmen. Wie Sie Mitarbeiter wo melden müssen, können Sie auf https://www.praxisfragen.de/s/artikel/Corona-Meldung-von-nicht-immunisierten-Mitarbeitern nachschauen.

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