up|unternehmen praxis

Frist zum Nachweis der Masernimpfung läuft zum Jahresende aus

HINWEIS: Die Frist zum Nachweis der Masernimpfung wurde mittlerweile bis zum 31. Juli 2022 verlängert.
Stand 06.12.2021. Praxisinhaber aufgepasst: Die Frist für die Umsetzung der Masern-Impfpflicht läuft zum Jahresende ab. Ab dem 1. Januar 2022 müssen alle Personen, die nach 1970 geboren wurden und in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind, einen Nachweis über die Impfung gegen Masern oder eine Immunität erbringen (wir berichteten). Diese Regelung gilt auch für selbstständige Physiotherapeuten und deren Mitarbeiter.

Die Umsetzungsfrist war vom 31. Juli 2021 bis zum Jahresende im „Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen“ verlängert worden. Wichtig: Es genügt, wenn Sie als Arbeitgeber den Masernschutz kontrollieren. Die Nachweise müssen Sie nur nach Aufforderung dem Gesundheitsamt zukommen lassen.

Mehr Infos auch unter https://www.masernschutz.de/leitungen-und-aerzteschaft/

Außerdem interessant:

Praxisinhaber müssen Einhaltung der Masernimpfpflicht kontrollieren

Kassen übernehmen zweimalige Masernimpfung beim Praxispersonal

0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
0
Wir würden gerne erfahren, was Sie meinen. Schreiben Sie einen Kommentar.x