Abrechnung von PoC-Antigen-Tests weiterhin möglich
Der Deutsche Bundesverband für akademische Sprachtherapie und Logopädie (dbs) hat noch einmal darauf hingewiesen, dass Praxen nach der Corona-Testverordnung - TestV weiterhin die Kosten für PoC-Antigen-Tests erstattet bekommen. Gemäß § 6 Abs. 4 können bis zu 10 PoC-Tests je in der Einrichtung tätiger Person pro Monat in eigener Verantwortung beschafft und genutzt werden. Es wird eine Pauschale in Höhe von 3,50 Euro pro Test erstattet.