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Abrechnung von PoC-Antigen-Tests weiterhin möglich

Der Deutsche Bundesverband für akademische Sprachtherapie und Logopädie (dbs) hat noch einmal darauf hingewiesen, dass Praxen nach der Corona-Testverordnung - TestV weiterhin die Kosten für PoC-Antigen-Tests erstattet bekommen. Gemäß § 6 Abs. 4 können bis zu 10 PoC-Tests je in der Einrichtung tätiger Person pro Monat in eigener Verantwortung beschafft und genutzt werden. Es wird eine Pauschale in Höhe von 3,50 Euro pro Test erstattet.
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Die Abrechnung der Sachkosten für die selbst beschafften PoC-Antigen-Tests erfolgt mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Ihres Praxissitzes, so der dbs weiter. Informationen und Registrierungsmöglichkeiten für die Abrechnung finden Sie in den meisten Fällen auf der Website der jeweiligen KV.

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