Zu den Übergangsregelungen gehört u. a., dass die Maßnahmen in der Corona-Arbeitsschutzverordnung verlängert werden. Ebenso sollen die Sonderregelungen zum Kinderkrankentagegeld (30 statt zehn Kinderkrankentage bzw. 60 statt 20 Kinderkrankentage für Alleinerziehende) weiter gültig bleiben.
Der eingriffsintensive Maßnahmenkatalog aus § 28a Abs. 1 IfSG werde nach Beendigung der epidemischen Lage im Bundesgebiet keine Anwendung mehr finden. Die noch im Gesetz vorgesehene Möglichkeit der Bundesländer, den Maßnahmenkatalog auf Landesebene für anwendbar zu erklären, werde gestrichen. Für die Bundesländer soll aber eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, um bis zum 20. März 2022, wenn erforderlich, weniger eingriffsintensive Maßnahmen anordnen zu können. Dazu zählen u. a. eine Maskenpflicht, die Vorlage von Impf-, Genesenen- bzw. Testnachweisen sowie Zugangsbeschränkungen und Abstandsgebote.
Das Eckpunktepapier finden Sie hier: https://tinyurl.com/6au2npbc
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