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Datenschutz: Faxe nicht für Übertragung personenbezogener Daten geeignet

„Zur Übertragung besonderer Kategorien personenbezogener Daten gemäß Artikel 9, Absatz 1 der Datenschutzgrundverordnung ist die Nutzung von Fax-Diensten unzulässig“, teilt die Bremer Landesbeauftragten für Datenschutz, Imke Sommer, in einer Stellungnahme mit. Wer ein Fax verschickt, könne sich aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung nie sicher sein, welche Technik beim Empfänger eingesetzt wird. Damit sei ein Fax nicht sicherer als eine unverschlüsselte E-Mail. Zu den Daten gem. Artikel 9, Absatz 1 DSGVO zählen auch Gesundheitsdaten.
© BrianAJackson

Die datenschutzrechtlichen Bedenken rühren daher, dass zum Empfangen von Faxen mittlerweile kaum noch reale Faxgeräte genutzt werden. Vielmehr werden eingehende Faxe häufig in E-Mails umgewandelt und weitergeleitet. Die sendende Stelle hat dabei keine Möglichkeit, festzustellen, ob diese E-Mails verschlüsselt sind. Auch können zur Weiterleitung Cloud-Dienste genutzt werden, die möglicherweise nicht DSGVO-konform sind. Hier hat der Absender ebenfalls keine Möglichkeit, dies festzustellen oder zu beeinflussen.

Auf Nachfrage des Ärztenachrichtendiensts erklärte auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, er rate dazu, Faxgeräte wo immer das möglich ist, nicht mehr zum Versenden von personenbezogenen Daten zu nutzen. Stattdessen sollten sicherere Technologien wie etwa verschlüsselte E-Mails eingesetzt werden.

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Helmut Felzmann
22.05.2021 11:47

Das ist eigentlich ein Riesenproblem, das wie ein Eisberg in… Weiterlesen »

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