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G-BA beschließt 1. Januar 2021 als neuen Stichtag für überarbeitete HeilM-RL

Nun ist es offiziell: Der neue Starttermin für das Inkrafttreten der überarbeiteten Heilmittel-Richtlinie ist der 1. Januar 2021. Dies gab der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute (3. September 2020) in einer Pressemitteilung bekannt. Um die Neuerungen in der Heilmittelversorgung einheitlich zu gestalten, gelte dies auch für die überarbeitete Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte, so der G-BA.
© G-BA

Damit reagierte der G-BA auf einen Antrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Auswertungen der KBV zum Stand August hätten gezeigt, dass nur wenige Softwarehersteller bisher das notwendige Zertifizierungsverfahren für die entsprechend angepasste Praxissoftware durchlaufen haben. Für rund ein Viertel der Softwareprodukte, für die eine Zertifizierung geplant war, hätten die Hersteller noch keine Unterlagen eingereicht, so die KBV. Es könne nicht garantiert werden, dass die notwendige Aktualisierung der jeweiligen Software flächendeckend bis zum 1. Oktober 2020 zur Verfügung stehe. Für Heilmittelerbringer hätte das zur Folge, dass ausgestellte Heilmittelverordnungen zu einem erhöhten Prüfaufwand führen.

Mehr unter: www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen/887/

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