Seit einiger Zeit tauchen im Netz immer wieder Warnungen über rechtliche Konsequenzen von selbstgenähten „Schutzmasken“ auf. Von teuren Abmahnungen ist die Rede, die den Hobbyschneidern drohen. Allerdings, so die Hamburger Rechtsanwälte Rieck & Partner, sei bislang noch keine einzige Abmahnung bekannt. Vielmehr habe jeder das Recht, Masken privat herzustellen und sie an Freunde und Verwandte zu verteilen.
Grundsätzlich seien Atemschutzmasken ein medizinisches Produkt und unterliegen dem Medizinproduktegesetz (MPG), so die Kanzlei weiter. Selbstangefertigte Masken entsprechen nicht diesen medizinproduktrechtlichen Voraussetzungen. Daher sollten solche Masken ohne Gewerbeanmeldung nicht zum Verkauf angeboten und keinesfalls mit einer medizinischen Wirkung beworben werden, erklären die Anwälte. Vor allem das Wort „Schutz“ sollte man vermeiden, um rechtlichen Konsequenzen zu umgehen.
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