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KBV: Ärztliche Verordnung bescheinigt Therapienotwendigkeit – Interview mit Julius Lehmann

Die von verschiedenen Bundesländern veröffentlichen Erlasse zu Kontaktbeschränkungen erwecken zum Teil den Eindruck, dass medizinisch notwendige Heilmitteltherapien nur noch mit einem gesonderten ärztlichen Attest oder überhaupt nicht mehr stattfinden dürfen. Stimmt nicht, sagt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). „Den Begriff Attest gibt es in diesem Zusammenhang nicht,“ so Julius Lehmann, Leiter der Abteilung Veranlasste Leistungen der KBV gegenüber up: „Liegt eine ärztliche Verordnung für eine medizinisch notwendige Behandlung vor, darf auch therapiert werden.“


Der Vertragsarzt entscheide über die medizinische Notwendigkeit einer Behandlung und die ärztliche Verordnung sei der Ausdruck dessen, so Lehmann. Über die Heilmittelrichtlinie hinausgehende An- oder Bemerkungen auf der Verordnung seien nicht notwendig. Diese Meinung vertreten laut Lehmann auch alle Kassen.

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Dünninger Sandra
27.03.2020 18:06

Hallo, vielen Dank für das interessante Interview. Gilt das sicher… Weiterlesen »

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